Pfarrbesoldung

Der Lebensunterhalt eines Geistlichen wurde im Mittelalter über das Pfründevermögen der jeweiligen Kirche sichergestellt. Dieses umfasste Grundstücke, Nutzungsrechte sowie Ansprüche auf Geldzahlungen und Naturalleistungen. Im 19. Jahrhundert wurde das Pfründesystem mit dem Übergang von der Natural- zur Geldwirtschaft schrittweise durch das Besoldungssystem ersetzt. Heute lehnt sich die kirchliche Ordnung zur Pfarrbesoldung und -versorgung in den evangelischen Kirchen eng an das staatliche Beamtenrecht an.

Die Höhe der Besoldung richtet sich nach den Besoldungstabellen des Bundesbesoldungsgesetzes, bzw. einem in den Gliedkirchen festgesetzten Bemessungssatz (Prozentsatz) hiervon. Das Einstiegsgehalt für einen Pfarrer bemisst sich in der Regel nach der Besoldungsgruppe A13 der Eingangsbesoldung für den höheren Dienst. Ähnlich wie auch beim Staat setzen sich die Dienstbezüge eines Pfarrers aus dem Grundgehalt und einem Familienzuschlag zusammen.

Wird eine Dienstwohnung zur Verfügung gestellt, erfolgt hierfür entweder ein pauschaler Abzug vom Grundgehalt oder eine Einbehaltung aufgrund entsprechender Anwendung des staatlichen Dienstwohnungsrechts. In jedem Fall muss der ggf. verbleibende geldwerte Vorteil versteuert werden.

Gemeindepfarrer unterliegen – auch wenn ihnen keine Dienstwohnung zur Verfügung steht – stets der Residenzpflicht und der Präsenzpflicht. D. h., ihre Wohnung muss im Gemeindebezirk liegen. Somit wird eine verlässliche Erreichbarkeit für Gemeindeglieder ermöglicht. Dies lässt sich im Pfarrhaus am ehesten sicherstellen. Auch ist das Pfarrhaus dadurch, dass hier Dienst und persönliches Leben gleichermaßen ihren Ort haben, ein räumlicher Ausdruck dafür geworden, dass Amt und Person im Pfarrdienst eine untrennbare Einheit bilden.

Zur Absicherung ihrer Versorgungsverpflichtungen haben die Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) Versorgungskassen gegründet, Rückversicherungsverträge mit Privatversicherungen abgeschlossen oder eigene Versorgungsstiftungen gegründet.


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Publikationsdatum dieser Seite: 19.01.2024 09:20