Sonstiges

Weitere Informationen zum Empfänger, der Verwaltung und der Verwendung der Kirchensteuer.

  • Handreichung § 2b UStG

    Upload am: 05.11.2018

    Die umsatzsteuerliche Regelung von Leistungsbeziehungen zwischen öffentlich-rechtlichen Körperschaften ist mit Wirkung zu 1.1.2021 durch § 2b UStG neu geregelt worden. Hiervon betroffen sind auch die kirchlichen Körperschaften. Die Handreichung dient der Information über die neue Rechtslage und gibt Hinweise zur umsatzsteuerlichen Einordnung von Tätigkeiten.
     

    Die Handreichung ist dynamisch ausgerichtet, d.h., sie wird laufend angepaßt. Die evangelischen Landeskirchen haben die Handreichung durch landeskirchliche Spezifika ergänzt.
     

    Auf den Haftungsausschluß zu Anfang der Handreichung wird hingewiesen. Sämtliche Rechte liegen bei der EKD. 

     


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Publikationsdatum dieser Seite: 10.05.2024 08:23