Was ist die Besonderheit einer kirchlichen Stiftung?

Das Christentum prägt seit Jahrhunderten das Welt- und Menschenbild unseres Landes und seiner Bürgerinnen und Bürger. Viele Menschen, die etwas verändern und langfristige Wirkungen herbeiführen möchten, fühlen sich für die christlichen Grundwerte verantwortlich, die in unserer Kultur nach wie vor bedeutsam sind. In der heutigen Gesellschaft, in der Staat und Kirche durch die Verfassung organisatorisch getrennt sind, werden diese Grundwerte in besonderem Maße durch die Kirchen geltend gemacht.

Die Stifterin oder der Stifter kann bestimmen, dass

  • die Arbeit in Kirchengemeinden unterstützt wird,
  • Anliegen und Projekte gefördert werden, die der Bewahrung und Weiterentwicklung einer christlich geprägten Gesellschaft dienen,
  • Hilfestellung aus christlicher Nächstenliebe heraus geleistet wird,
  • Begleitung stattfindet in Krisensituationen des Lebens,
  • kulturelle Anliegen im kirchlichen Bereich gefördert werden.

Für diese und viele andere Bereiche bietet sich die evangelische Kirche als Gesprächspartnerin, Beraterin und Begleiterin den Menschen an, die sich ihrer örtlichen Kirchengemeinde, einer diakonischen Arbeit oder der evangelischen Kirche insgesamt verbunden fühlen.

Wer den Zweck seiner Stiftung kirchennah ausrichten will, kann sich an die evangelische Kirche wenden. Sie steht mit kompetenter Beratung bei der Errichtung, Begleitung und Beaufsichtigung der Stiftung zur Verfügung. Die evangelische Kirche ist eine Organisation, die unabhängig vom politischen Zeitgeist ihren Auftrag wahrnimmt. Ihre Unabhängigkeit bürgt für Seriosität und garantiert die dauernde Beachtung des aus christlicher Überzeugung erwachsenen Stifterwillens und die Langlebigkeit der Stiftungen.


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Publikationsdatum dieser Seite: 19.01.2024 09:21