Was ist eine Stiftung rechtlich?

Eine Stiftung lässt sich als Person, als Individuum darstellen. Der Charakter dieser Person ist dem Zweck einer Stiftung vergleichbar. In ihrer Individualität ist die Stiftung ein vom Stifterwillen geschaffenes "Geschöpf".

Vergleicht man die Stiftung weiter mit einer Person, so ist die Ausstrahlungskraft der Stiftung wichtig. Damit ist gemeint, welche Kraft die Stiftung hat, auf ihrem bestimmten Gebiet etwas zu bewirken. Dies ist im wesentlichen von den zur Verfügung stehenden Mitteln abhängig, mit denen die Stiftung arbeitet. Substanz der Stiftung ist das sog. Grundstockvermögen (Stiftungskapital), das unangetastet bleiben soll. Nur die Erträge aus diesem Grundstockvermögen dienen neben anderen Einnahmen der Finanzierung der Arbeit der Stiftung. Nach diesem Prinzip geht der Stiftung, wenn die Vermögensmassen vernünftig und sorgfältig angelegt sind, die Kraft nicht aus und sie kann damit über viele Jahre ihren Zweck und ihre Aufgabe verfolgen.


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Publikationsdatum dieser Seite: 19.01.2024 09:20