Arten und Berechnung der Kirchensteuer

Kirchensteuer ist der Oberbegriff für unterschiedliche, in den Kirchensteuergesetzen der Länder bzw. den Kirchensteuerordnungen der steuererhebenden Religionsgemeinschaften definierte Kirchensteuerarten.

Die Kirchensteuer wird erhoben als Zuschlag zur Einkommensteuer (Lohnsteuer, veranlagte Einkommensteuer, Kapitalertragsteuer), als Kirchensteuer vom Einkommen, als Kirchensteuer vom Vermögen und vom Grundbesitz, als (Orts-) Kirchgeld und als besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe. Eine Kirchensteuer vom Grundbesitz wird noch vereinzelt erhoben. Eine Kirchensteuer als Zuschlag zur Vermögenssteuer ist derzeit ohne Bedeutung.

Gleich ist allen, dass sie sich an den verfassungsrechtlich verbürgten Grundsätzen der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit des steuerpflichtigen Kirchenmitgliedes orientieren. 


EKD Logo
Evangelische Kirche in Deutschland
Copyright ©2024 Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) | Datenschutz | Impressum
Publikationsdatum dieser Seite: 10.05.2024 08:23