Kirchliche Doppik

Warum Doppik und nicht "einfach" ein kaufmännisches Rechnungswesen?

Doppik ist ein etabliertes Kunstwort aus der Diskussion um die Reform des öffentlichen Haushalts- und Rechnungswesens, er wird für die doppelte Buchführung in den Körperschaften öffentlichen Rechts genutzt.

In diesen Körperschaften ist die unverzichtbare Haushalts- und Planungshoheit der demokratisch legitimierten Gremien zu beachten. Im Voraus werden die Verwaltungen gebunden, die von den haushaltsbeschließenden Gremien gesetzten Prioritäten anhand des Haushalts zu realisieren. Dem rein kaufmännischen Rechnungswesen fehlen diese Mittel-Lenkungs- und Kontrollfunktionen, da der Jahresabschluss mit Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung stets erst im Nachhinein erstellt wird und deshalb auch im betrieblichen Bereich nicht zur zukunftsorientierten und inhaltlichen Steuerung eingesetzt wird.

Deshalb kann das kaufmännische Rechnungswesen nicht unverändert für den Bereich des öffentlichen Haushalts- und Rechnungswesens übernommen werden, die "Doppik" ist nötig. Für die evangelische kirchliche Doppik wurden für die Regelungen des Rechnungswesens die Regelungen des HGB übernommen und wo nötig dem kirchlichen Regelungs-und Informationsbedarf ("Branchenanforderungen") angepasst. Dabei erfolgte auch eine Orientierung an kommunalen Regelungen. Um den allgemein anerkannten Standard im kirchlichen Rechnungswesen sicher zu stellen, gelten auch im kirchlichen Rechnungswesen die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. Für die Regelungen des Haushaltswesens diente das staatliche Haushaltsgrundsätzegesetz als Vorlage.

Die kirchliche Doppik wird bedarfsgerecht weiterentwickelt, damit den Entwicklungen der kirchlichen Verwaltungen und den Anforderungen aus der Änderung staatlicher Gesetzgebung entsprochen wird.

Rechtsgrundlagen und wichtigste Bestandteile der kirchlichen Doppik

Der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hat für die kirchliche Doppik die konzeptionellen Ergänzungen und Anpassungen an das System der kaufmännischen Buchhaltung im Rahmen der Grundordnung der EKD als für alle Gliedkirchen geltende Richtlinie beschlossen. Zur kirchlichen Doppik gehören damit ein Ergebnishaushalt und ein Investitions- und Finanzierungshaushalt als Grundlage für die Haushaltsplanung sowie eine Ergebnisrechnung (Aufbau wie eine Gewinn- und Verlustrechnung) und eine Investitions- und Finanzierungsrechnung als Abschluss des Haushalts für den Soll/Ist-Vergleich im Jahresabschluss. Hinzu kommt die nach den kirchlichen Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinen erstellte Bilanz.

Welche Ziele sollen mit der Doppik in der Kirche erreicht werden?

Mit der Einführung der Doppik verfolgen die Gliedkirchen der EKD verschiedene Ziele, u.a. den Ressourcenverbrauch der Haushaltsperiode sowie den Bestand des Vermögens und der Schulden vollständig darzustellen. Ein weiteres wichtiges Ziel ist die stärker inhaltliche Ausrichtung der Finanzen im Haushalt durch die Einführung eines Haushaltsbuches. Es erweitert die klassische Haushaltsplanung um Angaben zu den Zielen der Teilhaushalte (Handlungsfelder oder Organisationseinheiten) und enthält Indikatoren für deren Erreichungsgrad. Dem Aufbau der Teilhaushalte entsprechend können Budgets gebildet werden. Durch die Ausgestaltung der Regelungen zur Budgetierung wird wirtschaftliches Handeln unterstützt. Das gleiche Ziel verfolgt ein Teil der Gliedkirchen mit der erweiterten Kameralistik, auch damit können ein Haushaltsbuch erstellt und Budgets eingerichtet werden.

Unterschiede zur klassischen und zur erweiterten Kameralistik

Im Gegensatz zur Kameralistik hat die doppelte Buchführung den Vorteil, dass sie ein integriertes Verfahren bietet, um die Buchungen von Aufwendungen und Erträgen auf Erfolgskonten und die Veränderung des Vermögens und der Schulden auf Bestandskonten durchzuführen. Sie erfasst auch den nicht zahlungswirksamen Ressourcenverbrauch einer Periode und stellt das Haushaltsergebnis (Jahresergebnis oder Bilanzergebnis nach teilweiser oder vollständiger Verwendung) sowie die Ergebnisse der Bestandskonten in die Bilanz ein.

Auch in der erweiterten Kameralistik wird der Ressourcenverbrauch ermittelt und mithilfe der in unterschiedlichen "Sachbüchern" gebuchten Haushaltsergebnisse, der Ergebnisse der Vorschüsse und Verwahrungen sowie der Teilergebnisse des Vermögensnachweises wird eine Bilanz aufgestellt. Der Zahlungsfluss steht zwar im Haushalt und im Jahresabschluss weiter im Vordergrund, mithilfe einer gesonderten Auswertung kann jedoch auch ein Jahresergebnis ermittelt werden, das die Veränderung des Eigenkapitals ausweist. In der Buchhaltung ändern sich durch die Erweiterung der Kameralistik vor allem diejenigen Buchungen, die mit Investitionen verknüpft sind, die so genannte Verbundrechnung. Zudem kommen zahlungsunwirksame Buchungen dazu, insbesondere wenn Abschreibungen nicht erwirtschaftet werden können. Die übrigen Buchungen bleiben nahezu unverändert. Auch die Darstellung des Zahlenteils des Haushalts bleibt nahezu gleich. 

Die in der Doppik nötigen Bestandteile Investitions- und Finanzierungshaushalt für die Planung sowie die entsprechende Rechnung im Jahresabschluss und eine Zahlungsflussrechnung (Cash flow) sind in der erweiterten Kameralistik nicht notwendig, da die damit verbundenen Zahlungsflüsse im regulären Haushalt oder ggf. im Vermögenshaushalt enthalten sind. Durch die begrenzten Änderungen ist der Schulungsbedarf nicht so hoch, zudem kann die erweiterte Kameralistik in kleineren Schritten eingeführt werden. 

Grundlageninformationen

Hier erhalten Sie weitere Informationen zur kirchlichen Doppik, insbesondere die Ordnung für das kirchliche Finanzwesen auf der Basis der kirchlichen Doppik und das Grundkonzept.

  • Grundkonzept für die kirchliche Doppik

    Upload am: 15.10.2018

    Das Grundkonzept für die kirchliche Doppik ist für ein erstes Verständnis der Grundlagen erstellt worden. Auf wenigen Seiten werden die Ziele, die Besonderheiten, die Bestandteile und die Begriffe der kirchlichen Doppik vorgestellt.

  • Ordnung für das kirchliche Finanzwesen auf der Basis der kirchlichen Doppik 2018 mit Anlagen

    Upload am: 12.07.2018

    Die Ordnung mit den Änderungen 2018 hat der Rat der EKD beschlossen. Sie gilt in der geänderten Fassung ab dem 1. Juli 2018.

  • Schema der kirchlichen Bilanzgliederung 2018

    Upload am: 12.07.2018

  • Doppische Berichtsschemata 2018

    Upload am: 15.10.2018

    Hier sind Inhalt und Aufbau von Ergebnishaushalt und Ergebnisrechnung, von Investitions- und Finanzierungshaushalt und Investitions- und Finanzierungsrechnung, von Kapitalflussplanung und Kapitalflussrechnung dargestellt, wie sie in der Arbeitsgruppe kirchliche Doppik der Gliedkirchen der EKD vereinbart wurden. Das neue Schema "Nachweis der Finanzlage" ist noch in Abstimmung, es wird Anfang 2019 in die Datei aufgenommen.

  • Finanzkennzahlen in der kirchlichen Doppik | von der AG kirchliche Doppik

    Upload am: 15.10.2018

    Allgemeine betriebswirtschaftliche Kennzahlen werden hier untersucht, ob sie sich für den Einsatz in kirchlichen Verwaltungen eignen. Dafür müssen sie in der Regel an die kirchlichen Bedarfe angepasst werden, an die öffentlich-rechtliche Haushaltswirtschaft und an spezielle Begriffe der kirchlichen Doppik. Eine Liste der grundsätzlich geeigneten Kennzahlen wird am Ende aufgezeigt, darunter die von der Kirchenkonferenz der EKD im September 2018 beschlossenen Kennzahlen für den Erweiterten Solidarpakt der Gliedkirchen der EKD. Die einzelnen Kennzahlen haben möglicherweise in den unterschiedlichen kirchlichen Verwaltungsebenen einen unterschiedlichen Stellenwert. Die Praxis muss zeigen, welche sich als besonders aussagekräftig und vielfältig anwendbar erweisen.


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Publikationsdatum dieser Seite: 10.05.2024 08:23