Finanzausgleich

Finanzausgleich ist ein Mittel der Finanzverteilung innerhalb einer Gemeinschaft. So findet zwischen den Bundesländern ein Steuerkraftausgleich bis 100 Prozent statt (bemessen am durchschnittlichen Pro-Kopf-Aufkommen). Zwischen den Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) gibt es einen Finanzausgleich als Ausdruck der Solidarität zwischen finanzstärkeren und finanzschwächeren Landeskirchen. Er ist nicht als reiner West-Ost-Transfer konzipiert, kommt aber wesentlich den östlichen Landeskirchen zugute. Bei einem Volumen von ca. 149 Millionen Euro (2009) ist die Wirkung beträchtlich: Für die östlichen Gliedkirchen stammt damit nahezu jeder zweite Kirchensteuer-Euro aus dem Finanzausgleich, während es bei den Geberkirchen durchschnittlich 3 Prozent ihres Kirchensteueraufkommens sind.

Für die Kirchen kommt dabei das zum Tragen, was auch schon der Apostel Paulus bei der Sammlung für die Jerusalemer Gemeinden festgestellt hat (2. Korinther, 8,13): "Nicht, dass die anderen gute Tage haben sollen und ihr Not leidet, sondern, dass es zu einem Ausgleich komme."


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Publikationsdatum dieser Seite: 29.04.2024 08:59