Kirchliche Banken

Nach der Inflation in den zwanziger Jahren des 20. Jahrhunderts begannen viele Kirchengemeinden nach Lösungen zu suchen, wie sie ihre bescheidenen finanziellen Mittel besser verwalten und effizienter nutzen könnten. So entstanden die ersten kirchlichen Darlehensgenossenschaften.

Leitend war dabei der Gedanke von Friedrich Wilhelm Raiffeisen (1818 bis 1888), der erkannt hatte, dass gegenseitige Hilfe ein geeigneter Weg ist, gemeinsam finanzielle Probleme zu lösen.

Bei den kirchlichen Banken fungieren nicht "die Kirchen" als Eigentümer, sondern einzelne kirchliche Körperschaften. So haben in der Regel mehrere hundert Kirchengemeinden Genossenschaftsanteile erworben. Diese Anteile sind nicht wie Aktien handelbar und so dem Einfluss nichtkirchlicher Interessen entzogen. Die besondere Kompetenz solcher Banken besteht darin, dass sie das Profil ihrer Kunden genau kennen und Kirchengemeinden und diakonische Einrichtungen bei der Bewältigung ihrer finanziellen Herausforderungen sehr sachgemäß beraten können.

In der evangelischen Kirche gibt es zwei Kirchenbanken. Im Bereich der römisch-katholischen Kirche sind fünf Kirchenbanken aktiv. Wie alle anderen Volks- und Raiffeisenbanken unterliegen auch die kirchlichen Genossenschaftsbanken uneingeschränkt dem deutschen Bankenrecht und unterstehen der Aufsicht des Bundesamtes für Finanzen. Eine besondere Stellung hat die ökumenische Entwicklungsbank Oikocredit inne, die im niederländischen Amersfoort ansässig ist.


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Publikationsdatum dieser Seite: 10.05.2024 08:23