Kirchliches Arbeitsrecht

In der evangelischen Kirche in Deutschland sind rund 700.000 Menschen in Arbeitsverhältnissen beschäftigt. Davon sind 220.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kirchengemeinden, den Kirchenkreisen, Dekanaten und in den Landeskirchen tätig. Die Berufsbilder der kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind vielfältig. So sind z.B. Erzieherinnen und Erzieher, Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker, Diakoninnen und Diakone für die Kirche tätig, aber auch Verwaltungsmitarbeiterinnen und Verwaltungsmitarbeiter oder IT-Fachleute.

Weitere 480.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in rund 28.000 evangelischen diakonischen Einrichtungen tätig. Sie kümmern sich um ihre Mitmenschen, unabhängig davon, ob es sich dabei um Christinnen und Christen handelt: Tätige Nächstenliebe ist für die evangelische Kirche und ihre Diakonie ein zentraler unverfügbarer Auftrag. Das geschieht in Kindergärten und Schulen, in Altenheimen sowie Krankenhäusern mit mehr als einer Million Betten bzw. Plätzen, in den Beratungsstellen und vielen anderen diakonischen Einrichtungen. Die Arbeitgeberfunktionen werden von den kirchlichen und diakonischen juristischen Personen wahrgenommen, insbesondere von den Kirchengemeinden und diakonischen Einrichtungen.

Nachstehend sollen Informationen zu häufig gestellten und wichtigen Fragen über das kirchliche Arbeitsrecht, die Arbeitsverhältnisse sowie die tatsächliche wie auch rechtliche Situation und Stellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Kirche und ihrer Diakonie gegeben werden.


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Publikationsdatum dieser Seite: 10.05.2024 08:23