Kirche und Staat

Informationen rund um das Religionsverfassungsrecht

Staat und Kirche sind in der Bundesrepublik Deutschland getrennt. Seit der Weimarer Reichsverfassung von 1919 gelten die drei Grundsätze Religionsfreiheit, Trennung von Staat und Religionsgemeinschaften und deren Selbstbestimmungsrecht. Berührungspunkte zwischen Staat und Kirche gibt es trotzdem.

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Publikationsdatum dieser Seite: 19.01.2024 09:18