Kirchensteuer

Die Kirche hat den Auftrag, das Evangelium in Wort und Tat zu verkündigen. Sie begleitet und berät die Menschen auf ihren Lebenswegen. Sie nimmt darüber hinaus vielfältige, zum Teil weit in die Gesellschaft hineinreichende Aufgaben wahr. Damit die Erfüllung dieser Aufgaben nachhaltig möglich ist, bedarf sie einer sicheren, planbaren und leistungsfähigkeitsbezogenen Finanzierungsgrundlage. Der Kirchenbeitrag (i.d. Form der Kirchensteuer) - als Gabe der Gemeindemitglieder - erfüllt diese Kriterien.


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Publikationsdatum dieser Seite: 19.01.2024 09:18