Alternative Formen der Finanzierung kirchlicher Arbeit

Zu dem in Deutschland praktizierten Modell, wonach die kirchlichen Aufgaben durch den Beitrag (Kirchensteuer) der Mitglieder finanziert werden und der Staat für die Kirchen gegen Entgelt die Kirchensteuer einzieht, gibt es durchaus Alternativen.

In den Ländern der Europäischen Union gibt es unterschiedliche Finanzierungsarten wie: aus staatlichen Mitteln, aus eigenem Vermögen, aus Beiträgen, aus Spenden, aus der Kirchensteuer oder Mischformen davon.

In Italien und Spanien z. B. werden die Kirchen aus staatlichen Steuermitteln unterhalten. Steuerpflichtige können wählen, ob Teile ihrer Einkommensteuer der Kirche oder einer anderen Einrichtung zufließen sollen (Teilzweckbindung der Einkommensteuer). In Italien kann alle drei Jahre der Prozentsatz der Einkommensteuer vom Staat neu festgesetzt werden (z. Z. 0,8 %). In Spanien erhält die Kirche ihren Haushaltsmittelbedarf, der nicht durch die Teilzweckbindung (0,5% der Einkommensteuer) gedeckt ist, direkt vom Staat aus allgemeinen Steuergeldern.

Wie sind diese alternativen Beitragssysteme zu bewerten? Aus deutscher Perspektive stellt die enge Verzahnung von Kirche und Staat, wie sie bspw. in Italien und Spanien praktiziert wird, eine verkappte Staatsfinanzierung dar. Dieses Modell widerspricht der deutschen Verfassung und ist mit Art. 140 GG nicht vereinbar.

Eine direkte Staatsfinanzierung der Kirchen wurde letztendlich durch die Weimarer Reichsverfassung abgeschafft.

Eine weitere Alternative stellt ein Spenden- oder Mitgliedbeitragssystem dar. Befürworter versprechen sich von dieser Form eine stärkere Identifikation der Gläubigen mit ihrer Kirche, weil sie nicht mit staatlicher Hilfe und - vor allem - nicht so stringent erhoben werden. Dieses System birgt allerdings die Gefahr der Abhängigkeit von finanzkräftigen Kirchenmitgliedern in sich.

Das in Deutschland praktizierte Modell vermeidet beide Probleme: Es gewährleistet die Unabhängigkeit der Kirche vom Staat und zugleich die von Gruppen- und Einzelinteressen.

Auch wenn die Kirchensteuer die starke Basis der Finanzierung kirchlicher Arbeit ist, sind für die vielfältigen Aufgaben ergänzende Finanzierungsformen unverzichtbar: Dazu gehören Spenden und Kollekten, Gemeindebeiträge und auch die Refinanzierung von Leistungen, die von kirchlichen Einrichtungen für die Gesellschaft erbracht werden.

  • Erscheinungsformen und Finanzierung der Kirchen in Ländern der Europäischen Gemeinschaft

    Upload am: 26.09.2007


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Publikationsdatum dieser Seite: 29.07.2016 12:20