
Verwendung der Kirchensteuer
Die kirchlichen Einnahmen resultieren überwiegend aus der Kirchensteuer und dabei insbesondere in Form eines Zuschlags zur Lohn- beziehungsweise Einkommensteuer.
Die Kirchensteuer dient der Finanzierung der kirchlichen Arbeit, insbesondere der Seelsorge und der Verkündigung. Die konkrete Verwendung ist den Haushaltsplänen der Landeskirchen zu entnehmen.