Die Kirche, das Geld und wir

Von Thomas Begrich [1]

Worum es geht

Die Zahl der Mitglieder sinkt. Austritte sind dabei nur eine der Ursachen. Bedeutsamer sind jedoch niedrige Geburtenraten und niedrige Taufraten – u.a. auch in Folge der Veränderungen der Familienstrukturen. Die Gesellschaft verändert sich. Die Kirche auch. Die regelmäßig durchgeführten Kirchenmitgliedschaftsuntersuchungen beleuchten diese Veränderungen. Was müssen wir aktiv verändern, um uns Gestaltungsspielräume zu erhalten?

Die Kirchensteuer wird gewiss eine wichtige Finanzierungsgrundlage bleiben. Sie ist der verlässliche Beitrag der Gemeinde. Wird diese kleiner, sinkt aber letztendlich auch die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kirche. Sich darauf einzustellen, ist eine Herausforderung an eine gute Haushalterschaft. Aber es ist vor allem eine Herausforderung an die Gemeinde: Wie soll die Kirche der Zukunft aussehen? Welche Rolle spielt das Geld dabei?

Auch in der Kirche ist Geld nötig. Das ist unabweisbar. Was bedeutet Geld in der Kirche? Wie wird damit umgegangen? Dieser Beitrag gibt einige Antworten – aus theologischer und aus weltlicher Sicht.

Mammon

Mammon in biblischer Tradition ist nicht einfach Geld. Es meint Gewinn. Jesus spricht ausdrücklich vom „ungerechten Mammon“ – der ungerechten Herkunft des Geldes[2]. Und dann fügt er an: „Wenn ihr nun mit dem ungerechten Mammon nicht treu seid, wer wird euch das wahre Gut anvertrauen?“[3] Wie oft geht es in seinen Worten und Gleichnissen um das Verhältnis zu Gott, um unseren Auftrag. Nicht das Geld an sich unterliegt seiner Kritik, sondern ein falscher Umgang damit. Wir können also über Geld sprechen. Und wir können es getrost verwenden, aber richtig.

Gemeinschaft

„Ich muss nicht in der Kirche sein, um an Gott zu glauben“ – so hört man es oft. Natürlich stimmt das, aber es ist nicht richtig: Der christliche Glaube braucht die Gemeinschaft der Gläubigen. Den christlichen Glauben an Gott kann man nur in der Gemeinschaft wirklich leben, im Austausch miteinander, im Predigen und Hören auf das Wort, in der Solidarität, im Dasein für andere. Ohne Gemeinschaft geht das nicht und ohne Gemeinschaft wäre es wohl nicht viel wert. Eine solche Gemeinschaft nennen wir Kirche. Die Kirche ist geistliche Gemeinschaft und Institution, lebendiges Miteinander, Auftrag und komplexes Handeln. In zweitausend Jahren gestaltet. Mehr als tausend Jahre Christentum in Deutschland. Die Kirche ist gewachsen, ja gewuchert. Sie verknöcherte und wurde wieder und wieder reformiert. Gegenwärtig[4] gibt es in der evangelischen Kirche in Deutschland zwanzig Landeskirchen mit 21,5 Millionen Mitgliedern, 13.900 Gemeinden mit 20.500 Kirchen und Kapellen, fast 8.700 Kindergärten und 241.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. In der Folge sind verlässliche Planungen nötig, Entscheidungsgremien, Verwaltungen – und eben auch Geld.

Beitrag

Wie kommt die Kirche zu dem Geld, dass sie für ihre Arbeit braucht? Die Kirche wird von ihren Mitgliedern getragen: Sie sind es, die die kirchliche Arbeit finanzieren. Das war auch in biblischen Zeiten im Grunde nicht anders. Jesus zahlte die Tempelsteuer. Er wollte nicht, dass er und seine Jünger als Steuerverweigerer verleumdet würden[5]. Er verteidigte den Zehnten[6]. Und immer wieder mahnt er zum rechten Umgang mit dem Geld. Paulus schließlich veranlasst eine Sammlung für die darbende Gemeinde in Jerusalem. Dabei bittet er: „Ein jeder gebe, soviel er kann“[7] - daran knüpft auch unser heutiges Leistungsprinzip an. Und er erläutert, wie wichtig es ist, Solidarität zu üben: „So diene euer Überfluss ihrem Mangel, damit auch ihr Überfluss später eurem Mangel diene und ein Ausgleich geschehe.“[8]

Geradezu erschreckend aber ist die Geschichte von Hananias und Saphira[9], die Petrus über ihre tatsächliche Leistungsfähigkeit belogen hatten und dafür schwer bestraft worden sind.

All das lehrt eins: Die Lasten der Kirche mit zu tragen ist nicht beliebig. Es ist durchaus verpflichtend, verpflichtend für diejenigen, die zur Gemeinschaft gehören und zu ihr gehören wollen.

Staat

In der Geschichte der Kirche spielte der Staat immer eine wichtige Rolle. Von den Christenverfolgungen bis zur Staatskirche war es ein weiter, aber beinahe folgerichtiger Weg: Die Mächtigen bemächtigten sich damit auch der Menschen. Die Reformatoren klärten das Verhältnis von Kirche und Staat. Kirchliche Angelegenheiten sind vom Staat getrennt zu halten. Aber die staatliche Autorität ist für das Zusammenleben der Menschen wichtig[10]. Doch mit dem Wegfall der kirchlichen Macht als weltlicher Macht entstand ein Vakuum – und so kam die Kirche (als evangelische Kirche) mit den Landeskirchentümern wieder an den Staat. Im Ergebnis dessen bemächtigte sich der Staat teils kirchlicher Güter, die als Gaben der Mächtigen und auch der einfachen Gemeindeglieder der Finanzierung der kirchlichen Arbeit dienten, und übernahm selbst auch die Verantwortung für die Finanzierung der Kirche. Erst als dies endlich zu teuer wurde, wurde die Kirchensteuer erfunden[11]. Es ist letztlich der Aufklärung zu danken, dass der Gedanke der Trennung von Kirche und Staat wieder auf die Tagesordnung der Geschichte kam und in Deutschland (erst in Folge der Novemberrevolution) Eingang in die Weimarer Reichsverfassung von 1919 fand. Der Kirchensteuer (genauer: dem Besteuerungsrecht der Kirchen[12]) wurde nun eine besondere Rolle zugewiesen: Damit wurde die finanzielle Unabhängigkeit der Kirche vom Staat auch materiell ermöglicht. Die Kirchensteuer ist so geradezu das Siegel auf die Trennung von Staat und Kirche[13].

Dennoch verschiebt das deutsche Verfassungsrecht kirchliche Angelegenheiten nicht hinter die Mauern der Kirchengebäude oder in die Wohnzimmer. Religion ist Privatsache? Ja, weil es eine individuelle Entscheidung ist, eine Religion zu haben. Und nein, weil eine religiöse Gemeinschaft wie andere gesellschaftliche Zusammenschlüsse ein wichtiger Teil einer Gesellschaft ist. Die kirchliche Gemeinschaft gestaltet direkt und durch ihre Mitglieder diese Gesellschaft mit, manchmal geradezu entscheidend. Christliche Werte prägen seit Jahrhunderten unsere Gesellschaft und wurden so für den Staat selbst geradezu wertebildend. So stellte der deutsche Verfassungsrichter Böckenförde dazu fest:[

"Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann." [14]

Und selbst wer dies vehement ablehnt: Auch dessen Werte dürften letztlich entscheidend von den Zehn Geboten bestimmt sein (allerdings bei Streichung des ersten Gebotes…).

Das Verhältnis des Staates zur Kirche und den Religionsgemeinschaften wird daher verfassungsrechtlich als "fördernd neutral" bezeichnet [15]. Das ist folgerichtig: Es ist Aufgabe des Staates, alles, was dem Gemeinwohl dient, zu fördern.

Exkurs:

Eine Besonderheit sind hier die sogenannten Staatsleistungen. Sie sind Ausdruck dessen, dass sich der Staat einst verpflichtet sah, kirchliche Aufgaben zumindest teilweise zu finanzieren[16]. Zur Durchsetzung des Prinzips der Trennung von Staat und Kirche mit der der Weimarer Reichsverfassung war die Abschaffung solcher Leistungen grundsätzlich erforderlich. Eine konkrete Regelung im Verfassungstext war nicht möglich[17] - stattdessen wurde auf ein noch zu schaffendes Reichsgesetz verwiesen[18]. In den Wirren der deutschen Geschichte kam es seither nicht dazu – dies bleibt demzufolge als Aufgabe und Herausforderung an den Gesetzgeber bestehen[19]. Die Herausforderung besteht darin, dass eine Ablösung eine Entschädigung bedeutet – regelmäßige Zahlungen[20] aber scheinen bei oberflächlicher Betrachtung dagegen finanzpolitisch günstiger, d.h. billiger, zu sein.

Kirchensteuer

Natürlich gibt es andere Finanzierungsmodelle für die kirchliche Arbeit. Es muss nicht die Kirchensteuer sein. Wir haben sie aber. Sie ist in Deutschland historisch entstanden und durchaus gut integriert. Die Kirchensteuer ist seit 100 Jahren starke und verlässliche Basis der Kirchenfinanzierung[21]. Durch die Anknüpfung an die staatliche Steuer folgt sie dem Gedanken des Leistungsprinzips und der gerechten Besteuerung. Sie ist planbar. Die Kosten der Erhebung sind verhältnismäßig günstig. Die Kirchensteuer ermöglicht vor allem eine breite solidarische Finanzierung. Dies ist für volkskirchliche Strukturen und Ansprüche besonders wichtig: Kirche ist so auch dort gut möglich, wo die Gemeinden arm und nicht leistungsfähig sind, also ganz im Sinne des Apostel Paulus. Vor allem aber schafft sie der Kirche und den Gemeinden eine hohe Unabhängigkeit. Dazu gehört auch die Unabhängigkeit etwa von wohlhabenden Gebern, die so keinen unbilligen Einfluss auf die Kirche ausüben können. Die Kirchensteuer ist neutral. Es ist nicht bekannt, wie viel der Einzelne zahlt, aber man kann - der Steuerform sei Dank - darauf vertrauen, dass es fair und gerecht geschieht.

Oft wird unterstellt, dass die Kirchensteuer das Prinzip der Trennung von Staat und Kirche verletzt. Das ist unzutreffend: Weder der Staat kann damit Einfluss auf die Kirche ausüben, noch kann es etwa die Kirche. Es wird also keine der beiden Seiten in ihrer Unabhängigkeit beeinträchtigt oder gar beschädigt. Der Staat wird für diese Dienstleistung vergütet, es geht also auch nicht zu Lasten „des Steuerzahlers“[22].

Einer der häufigsten Einwände gegen die Kirchensteuer aber ist der, dass die Kirche über sie „Zwang“ ausübe. Steuerrechtlich ist sie eine Steuer – also tatsächlich mit einer hohen Verbindlichkeit ausgestattet. Diese Steuer beruht aber auf dem Mitgliedschaftsrecht: Die Kirchensteuer ist der finanzielle Beitrag der Mitglieder für die Kirche[23]. Dieser Beitrag ist so verbindlich, wie es der Mitgliedsbeitrag in einem Verein ist. Wenn man sich entscheidet, dazu zu gehören, entscheidet man sich auch, die finanziellen Lasten mit zu tragen. Für Menschen, die als Kind in die Kirche hinein getauft worden sind, heißt das, dass sie sich als Erwachsene dazu konkret verhalten und entscheiden müssen. Glauben ist immer konkret. Ein Kirchenaustritt ist eine Entscheidung, die oft mit dem Hinweis auf die Kirchensteuer begründet wird. Das ist so richtig, wie es zugleich letztlich falsch ist – ist es doch immer eine Entscheidung, der die Überlegung zu Grunde liegt, dass diese Kirche bzw. diese Gemeinde das Geld nicht wert ist, das man dafür zahlt. Eine immer mal wieder auftauchende Diskussion, dass die Abschaffung oder Minderung der Kirchensteuer Austrittsprobleme lösen würde, sucht daher die Ursache am falschen Ende: Wenn Menschen sich von der Kirche abwenden, hat es immer inhaltliche Gründe; Geldfragen sind nur der Anlass[24]. Entscheidend – neben dem persönlichen Glauben – ist letztlich immer, wie Kirche – das ist ja vornehmlich die Gemeinde vor Ort! – erlebt wird, welche Beziehung also besteht oder bestehen kann[25].

Verantwortung

Die positiven Möglichkeiten der Kirchensteuer bergen jedoch auch Gefahren: Wenn es selbstverständlich zu sein scheint, dass Geld eben da ist, kann leicht der Bezug zum Geber verloren gehen. Nun kann kein Geld der Welt eine lebendige Gemeinde schaffen – aber ein verantwortlicher und transparenter Umgang damit ist eine wichtige Voraussetzung für das Bewusstsein, dass die Gemeinde es ist, die Gemeinde ermöglicht. Es gilt, was seit alters in den Verwaltungsordnungen postuliert ist:

„Die Kirche bedarf zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer gesicherten und geordneten finanziellen Grundlage. Die hierfür benötigten Mittel müssen von den Gliedern der Kirche durch ihre Arbeit aufgebracht werden. Ihnen ist die Kirche daher dafür verantwortlich, dass diese Mittel nach den Grundsätzen größter Sorgfalt und gewissenhafter Sparsamkeit verwendet werden.“[26]

Dazu braucht es dann auch entsprechende Strukturen. An sich sind die Voraussetzungen in der evangelischen Kirche dafür sehr gut: Entscheidungen werden nach demokratischen Grundsätzen durch Synoden, Kreiskirchenräte und Presbyterien getroffen – niemals durch einzelne Entscheidungsträger. Aber je weiter weg Entscheidungen von der Gemeinde gefällt werden, desto mehr neigt dies zur Entfremdung. Es wird eine künftig noch bedeutsamere Aufgabe sein, die Möglichkeiten der Gemeinde, Verantwortung unmittelbarer wahrzunehmen, zu stärken. Eigenverantwortung ist eine wichtige Grundlage für eine aktive Gemeinde.

Reichtum

Die Päpste Benedikt XVI. und Franziskus fordern nachhaltig eine „arme Kirche“. Das klingt überzeugend, ist doch die vorrangige Option für die Armen ein wesentliches Anliegen kirchlichen Handelns. Was eine arme Kirche ist, ist leicht vorstellbar, wenn man etwa in viele Kirchen des Südens blickt. In armen Gesellschaften ist eine Kirche auch arm. Ist sie nun in reichen Gesellschaften reich? Fünfeinhalb Milliarden Euro an Kirchensteuern[27] sind viel Geld. Aber verglichen mit der jährlichen Tabaksteuer in Deutschland (2015: 14,9 Milliarden Euro) eher nicht. Und im Vergleich zu den Kirchensteuereinnahmen des Jahres 1994 (4,3 Milliarden Euro) ist es nicht mehr geworden: Durch den Kaufkraftverlust schrumpfen diese fünfeinhalb Milliarden auf etwa 4,3 Milliarden Euro – gemessen daran, was man sich im Jahr 1994 dafür hätte leisten können. Trotzdem: Macht uns die Kirchensteuer reich? Ja, sie schafft uns eine verlässliche Basis für unsere Arbeit – um eine solche gute Basis sind wir wahrhaft zu beneiden. Und nein, wenn man sich verdeutlicht, was alles damit geleistet wird! Entscheidend ist ja nicht die Menge des Geldes, sondern das, was man mit dem Geld macht, wozu es dient. Verantwortlicher Umgang mit Geld ist und bleibt daher das entscheidende Kriterium für kirchliches Handeln. Daher ist dies ein weiterer Baustein guter kirchlicher Finanzwirtschaft: Transparenz.

Grafik: Mittelherkunft und Mittelverwendung für die evangelische Kirche insgesamt

Kirchenfinanzen:

Mittelherkunft- und Mittelverwendung für die evangelische Kirche insgesamt (Strukturübersicht auf der Basis der Finanzstatistik 2014)

Es kommt darauf an dem sprichwörtlichen Mann auf der Straße erklären zu können, was die Kirche mit ihrem (seinem!) Geld tut. Und: Man muss nicht warten, bis er fragt. Informationen über den Umgang mit kirchlichem Geld und kirchlichen Inhalten sind eine Bringepflicht[28].

Handeln

„Die bezahlen doch mit dem Geld nur ihr eigenes Personal…“ Das ist ein gelegentlich gehörtes Argument gegen Kirche und Kirchensteuer. Wieso eigentlich? Etwa 90 % der Kosten des Pfarrdienstes beruhen darauf (das übrige wird vornehmlich aus zweckgebunden Erträgen, etwa dem Pfarrland, finanziert), 100% der Kirchenmusiker, 10% der Mitarbeiterinnen in den Kindertagesstätten (das Weitere kommt aus kommunalen und Elternbeiträgen). Mehr als eine Milliarde Euro wird jährlich für Erhaltung und Betrieb kirchlicher Gebäude aufgewandt. Ist das alles nur für die Kirche selbst? Es ist für das kirchliche Handeln. Dafür, was kirchlicher Auftrag ist: Den Menschen zu helfen, christlich zu leben und getröstet zu sterben (Axel Noack). Dafür wird das Geld vollkommen zu recht ausgegeben.

Wie aber finanziert sich die Diakonie? Diakonisches Handeln schuf einst[29] den Grundstein für den modernen Sozialstaat. Die Diakonie ist noch heute ein wesentlicher Teil der Wohlfahrtspflege in unserem Land. Deren Handeln wird im Wesentlichen durch ihre eigenen Leistungen ermöglicht, d.h. z.B. von den Krankenkassen refinanziert. Mit den gut fünf Milliarden Euro an Kirchensteuern wären die etwa 35 Milliarden Euro, die dafür nötig sind, auch nicht annähernd zu bewältigen.

Zukunft

Wie soll die Kirche der Zukunft aussehen? Man muss das nicht mit Sorge betrachten, sondern mit Zuversicht. Gottes Gemeinschaft wird es immer geben. Es kommt darauf an, sie zu gestalten. Das Geld hat eine dienende Funktion. Diese zu entwickeln ist eine stete Aufgabe.

Eine Aufgabe, die Phantasie erfordert und Glaubenszuversicht. Das ist wichtiger als Geld.

Fußnoten

1 Beitrag erstmals in Brennpunkt Gemeinde 1/2015 veröffentlicht. Aktualisiert 2018

2 Auch Karl Marx kritisiert nicht das Geld an sich, sondern unterzieht die „Art der Erlangung“ durch Aneignung fremder Arbeit seiner Kritik.

3 Lukas 16, 11

4 EKD-Statistik 2016

5 Matthäus 17, 24ff

6 Matthäus 23, 23

7 1.Korinther 16, 2

8 2.Korinther 8, 14

9 Apostelgeschichte 5

10 Augsburger Bekenntnis, Artikel 16. Evangelisches Gesangbuch Nr. 808

11 In Preußen wurde sie 1905 eingeführt.

12 Art. 137 Abs. 6 der Weimarer Reichsverfassung

13 In jüngster Zeit ist eben dies der Grund dafür, dass auch Schweden und Finnland die Einführung der Kirchensteuer als Instrument nutzten, die Staatskirche aufzuheben.  

14 Ernst-Wolfgang Böckenförde: Staat, Gesellschaft, Freiheit. 1976, S. 60.

15 Hans-Michael Heinig; u.a. in: DIE ZEIT, Nr. 47. 2013

16 Sie gehen insbesondere auf den sog. Reichsdeputationshauptschluss von 1803 zurück.

17 Da eine rechtsstaatliche Regelung unter Berücksichtigung einer Reihe von Rahmenbedingungen gewollt war, kam eine ersatzlose Streichung (d.i. eine Form der Enteignung) nicht in Frage.

18 So bis heute im Grundgesetz Artikel 140 als Verweis auf Artikel 138 Absatz 1 der Weimarer Reichsverfassung.

19 Die Kirchen stehen einer Ablösung erklärtermaßen positiv gegenüber.

20 Die Landeskirchen erhielten 2014  273 Millionen Euro aus den Länderhaushalten, das entspricht  2,2% ihrer Gesamteinnahmen.

21 Die Möglichkeit der Erhebung durch den Staat steht allen Religionsgemeinschaften, die anerkannte Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, offen. Damit besteht auch dies auch als Option für muslimische Gemeinden, sofern der Körperschaftsstatus zuerkannt ist. Von der Möglichkeit der Erhebung machen aktuell neben den Landeskirchen und Diözesen weitere 20 meist kleinere freireligiöse sowie jüdische Gemeinden Gebrauch – die Zahl der Mitglieder spielt für dieses Verfahren also keine Rolle.

22 2-4 % der Kirchensteuern behält der Staat für den Verwaltungsaufwand ein (2014: 349 Millionen Euro ev./kath.); dies ist mehr als ausreichend, diesen Aufwand zu decken.

23 Darum gehen Überlegungen eine sog. „Kultursteuer“ nach italienischem Modell (otto per mille) einzuführen, vom Ansatz her fehl: dies ist eine staatliche Steuer und kein Mitgliedsbeitrag.

24 Umso fataler ist es, wenn Kirche zu solchen Überlegungen Anlässe gibt: Einen unverantwortlichen Umgang mit anvertrauten Heimkindern etwa in der Vergangenheit oder durch mangelnde Kommunikation bei bedeutenden steuertechnischen Änderungen wie bei der Einführung der automatisierten Abführung der Kirchensteuer auf Kapitalertragssteuer – oder durch schlechtes und liebloses Handeln.

25 Erstaunlicherweise besteht für viele Mitglieder geradezu ein Charme darin, Kirche als Dienstleister zu haben, also nur bei Bedarf in Anspruch zu nehmen und so durchaus im Alltag eine gewisse Distanz zu leben.

26 Anweisung für die Haushalts- und Kassenführung in der Evangelischen Kirche der Altpreußischen   Union. 1934.

27 Evangelische Kirche 2017: 5,67 Mrd. Euro

28 Alle Haushalte in der evangelischen Kirche sind grundsätzliche öffentlich.

29 So rief etwa Johann Hinrich Wichern 1848 auf dem Kirchentag in Wittenberg zu „Werken rettender Liebe“ auf und begründete die Diakonie als Innere Mission.


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Publikationsdatum dieser Seite: 19.01.2024 09:20