Subsidiarität

Das Subsidiaritätsprinzip ist ein allgemeines Strukturprinzip im Sinne eines Sozialmodells zur Ordnung des Aufbaus und der Zuständigkeiten in Staat und Gesellschaft.

Es beinhaltet im Wesentlichen, dass die Mehrheit einer staatlichen Gemeinschaft nur dann für die Erfüllung einer Aufgabe zuständig ist, wenn das Individuum oder die Minderheit aus eigener Kraft dazu nicht in der Lage ist.

Insgesamt entspricht das Subsidiaritätsprinzip der demokratischen Idee eines staatlichen Aufbaus von unten nach oben, lehnt aber jeden staatlichen Dirigismus oder staatliche Planung ab. Es fördert die Einrichtung und Erhaltung dezentralisierter und überschaubarer Lebensbereiche, die der Einzelne mitverantworten, mitbestimmen und mitgestalten kann.

Das Subsidiaritätsprinzip findet unter anderem seinen Ausdruck in der Nachrangigkeit der staatlichen Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe. Danach sind Träger der Jugendhilfe nur dann zu Leistungen verpflichtet, wenn andere Sozialleistungsträger diese Aufgabe nicht wahrnehmen können. Der Grundsatz des Nachrangs beinhaltet, dass folgende Personen keine staatliche Hilfeleistungen erhalten: Personen, die sich selbst helfen können oder die ihre Hilfe für ein menschenwürdiges Leben von anderen Sozialleistungsträger erhalten. Zu diesen gehören ebenso die Kirchen wie deren diakonischen Werken und Einrichtungen. Sofern es sich dabei um staatliche Aufgaben handelt, entsteht dadurch ein Anspruch auf finanzielle Kostenerstattung.


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Publikationsdatum dieser Seite: 29.04.2024 08:58