Haushalt und Rechnungswesen der EKD

Finanzierung der EKD als Gemeinschaft der Gliedkirchen

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) als Körperschaft öffentlichen Rechts ist ein Zusammenschluss der evangelischen Landeskirchen in Deutschland, die die Gliedkirchen der EKD bilden. Organisation, Aufgaben und Finanzierung der EKD sind in der Grundordnung (GO-EKD) festgelegt, sie kann in der Rechtssammlung der EKD (https://www.kirchenrecht-ekd.de/) eingesehen werden.

Als Körperschaft öffentlichen Rechts unterliegt die EKD den Regelungen der öffentlich-rechtlichen Haushaltswirtschaft. Wie für die Gliedkirchen der EKD gilt auch für sie der Ordnungsrahmen zum kirchlichen Finanzwesen als Grundlage für ihre Haushaltsordnung.

Auf den nächsten Seiten erfahren Sie Näheres zum Haushalt sowie zum Jahresabschluss der EKD.

Das Projekt "RESONANZ" wurde 2013 erfolgreich abgeschlossen, dabei wurde die zuvor kamerale Haushaltswirtschaft der EKD auf ein doppisches Haushalts- und Rechnungswesen umgestellt. Das Haushaltsbuch wurde eingeführt, gegliedert nach Handlungsbereichen und darunter liegenden Handlungsfeldern. Die Ziele der kirchlichen Handlungsfelder werden seitdem beschrieben und mit Indikatoren näher definiert.


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Publikationsdatum dieser Seite: 19.01.2024 09:19