Annexsteuer

Die Kirchensteuer wird auch als so genannte Annexsteuer bezeichnet (Annex = Anhang), weil sie als Zuschlag zur Einkommensteuer (Lohn-/Kapitalertragsteuer) erhoben wird. Sie übernimmt deren verfassungsrechtliche Besteuerungsmaximen, insbesondere die Besteuerung nach dem Prinzip der Leistungsfähigkeit und Folgerichtigkeit.

Es besteht allgemein Konsens darüber, dass es sich dabei um eine gerechte Form von Besteuerung handelt. Die Anbindung der Kirchensteuer an die Einkommensteuer ist grundsätzlich eine unbedingte, d. h., sie vollzieht alle Änderungen im Einkommensteuerrecht nach. Die Kirchensteuer ist auch von der Konjunktur und den Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt abhängig.

Der Kirchensteuerhebesatz beträgt 9 Prozent der Einkommen-, Lohn- bzw. Kapitalertragsteuer, in Baden-Württemberg und Bayern 8 Prozent.


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Publikationsdatum dieser Seite: 19.01.2024 09:21