Steuergerechtigkeit

Mit der Anbindung der Kirchensteuer an die Einkommensteuer übernimmt sie auch deren Besteuerungsmaximen. Dabei ist die Einkommensteuer diejenige Form der staatlichen Teilhabe an einer Vermögensmehrung, die den grundrechtlich geforderten Besteuerungsprinzipien am zutreffendsten gerecht wird: dem Prinzip der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit und Folgerichtigkeit.

Das Bundesverfassungsgericht leitet das Leistungsfähigkeitsprinzip aus dem Grundrecht der Menschenwürde ab. Dies geschieht in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip, dem allgemeinen Gleichheitssatz, der Berufsfreiheit und dem geschützten Bereich für die Familie. Das bedeutet die Anerkennung als ein verfassungsrechtlich verankertes Prinzip, das der inhaltlichen Konkretisierung bedarf. In den Artikeln 1, 3, 6 und 14 des Grundgesetzes besagt das Leistungsfähigkeitsprinzip, dass u. a. das für die Einkünfteerzielung und für das Existenzminimum Notwendige des Steuerpflichtigen und seiner Familie nicht steuerbelastet werden darf.


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Publikationsdatum dieser Seite: 19.01.2024 09:21