Clearing

Das Clearing- oder Kirchenlohnsteuer-Verrechnungsverfahren ist ein Kirchenlohnsteuerausgleich zwischen den Kirchen. Der Begriff "Clearing" bezeichnet ein Sonderverfahren, das im Rahmen der Verrechnung von Kirchenlohnsteuer angewandt wird. Es kommt zum Tragen, sobald Arbeitgeber und Arbeitnehmer ihre Betriebsstätte bzw. ihren Wohnsitz in unterschiedlichen Bundesländern haben.

Die Kirchenlohnsteuer, die eine Arbeitgeberin oder ein Arbeitgeber von seinen Angestellten einbehält, muss an das Finanzamt abgeführt werden, das für ihren oder seinen Betrieb zuständig ist (Betriebsstättenprinzip). Gleichzeitig steht diese abgeführte Kirchensteuer der Kirche zu, in deren Bereich das Kirchenmitglied seinen Wohnsitz hat (Wohnsitzprinzip). Liegt die Betriebsstätte des Arbeitgebers außerhalb des Gebiets der Landeskirche des Wohnsitzes, besteht die Verpflichtung zum Ausgleich.

Die Kirchenlohnsteuer-Daten werden in der Verrechnungsstelle im Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) beziehungsweise beim Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) zentral ermittelt. Das Kirchensteuer-Soll beschreibt, welche Kirchenlohnsteuer einer Kirche nach dem Wohnsitzprinzip zusteht. Dagegen beschreibt das Kirchensteuer-Ist, wie viele Kirchensteuergelder an das zuständige Finanzamt abgeführt wurden. Die Differenz zwischen Ist und Soll wird im Clearing-Verfahren entsprechend ausgeglichen, so dass die jeweiligen Kirchen die Kirchenlohnsteuer erhalten, die ihnen aufgrund ihrer Mitglieder zusteht.


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Publikationsdatum dieser Seite: 19.01.2024 09:18