Ehrenamtliche Mitarbeit

Die Kirche ist in entscheidendem Maße auf das ehrenamtliche Engagement ihrer Mitglieder angewiesen. In keiner anderen Organisation sind diese Aktivitäten von Menschen so ausgeprägt, wie in der evangelischen und der römisch-katholischen Kirche: In beiden Großkirchen engagieren sich jeweils rund eine Million Menschen freiwillig und unentgeltlich. Dazu kommt das ehrenamtliche Engagement für und in Einrichtungen der Diakonie und der Caritas. Der Beitrag der Frauen an dieser Mitarbeit ist mit einem Anteil von etwa 70 Prozent besonders hoch.

Neben den in der kirchlichen Rechtsordnung vorgesehenen Ehrenämtern (z. B. Kirchenvorstandsmitglieder, Lektoren/innen und Prädikanten/innen) existiert in den Kirchengemeinden ein breites Spektrum an ehrenamtlicher Tätigkeit. Darunter fällt z. B. die Leitung eines Bibelkreises, die Mitarbeit im gemeindlichen Besuchsdienst, die Chor- oder Instrumentalgruppenleitung sowie die Mitgestaltung von Freizeiten. Ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sollte der persönliche Aufwand (insbesondere Auslagen und Spesen) erstattet werden. Diese Erstattungen sind bis zur Höhe von 1 848,- Euro im Jahr ("Übungsleiterpauschale" nach Paragraph 3 Nr. 26 Einkommensteuergesetz) steuerfrei. Während der ehrenamtlichen Tätigkeit für die Kirche besteht Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung (Paragraph 2 Absatz 1 Nr. 12 Sozialgesetzbuch VII). Die Landeskirchen fördern das ehrenamtliche Engagement von Kirchengliedern u. a. auch durch Fort- und Weiterbildungsangebote.


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Publikationsdatum dieser Seite: 19.01.2024 09:18