Verwendung der Kirchensteuer

Die kirchlichen Einnahmen resultieren überwiegend aus der Kirchensteuer und dabei insbesondere in Form eines Zuschlags zur Einkommen-, Lohn- und Kapitalertragsteuer.

Die Kirchensteuer dient der Finanzierung der kirchlichen Arbeit, insbesondere der Seelsorge und der Verkündigung. Die konkrete Verwendung ist den Haushaltsplänen der Landeskirchen zu entnehmen.


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Publikationsdatum dieser Seite: 29.04.2024 09:00