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Verwendung der Kirchensteuer
Die kirchlichen Einnahmen resultieren überwiegend aus der Kirchensteuer und dabei insbesondere in Form eines Zuschlags zur Einkommen-, Lohn- und Kapitalertragsteuer.
Die Kirchensteuer dient der Finanzierung der kirchlichen Arbeit, insbesondere der Seelsorge und der Verkündigung. Die konkrete Verwendung ist den Haushaltsplänen der Landeskirchen zu entnehmen.