Kirchliche Finanzquellen

Auftrag der Kirche ist es, das Evangelium in Wort und Tat zu verkündigen. Dabei spielt die Begegnung von Mensch zu Mensch eine zentrale Rolle. Personalkosten stellen daher den überwiegenden Teil der Ausgaben dar.

Die Kirchensteuer stellt die Hauptfinanzierungsquelle kirchlicher Tätigkeiten dar und macht entsprechend der jeweiligen Finanzkraft einer Landeskirche - ca. 30 bis zu 80 Prozent der Einnahmen der landeskirchlichen Haushalte aus. Mit ihr finanziert die Kirche über ihre Kernaufgabe (Seelsorge und Verkündigung) hinaus, Aus- und Weiterbildung, Schulen und Akademien, Jugend- und Frauenarbeit, Telefon- und Krankenhausseelsorge, Öffentlichkeitsarbeit, Publizistik, Mission und Ökumene, Entwicklungshilfe, diakonische Arbeit und so weiter.

Hinzu kommen der Unterhalt von kirchlichen Gebäuden, die kirchliche Verwaltung, Kosten von Versicherungen und anderes mehr.

Grundsätzlich werden zwei Finanzierungsquellen unterschieden:

  1. Außersteuerliche Finanzierungsquellen
    • Spenden, Kollekten, Stiftungen, Nachlässe und Schenkungen (so genannte widmungswirtschaftliche Einnahmen)
    • Gemeindebeiträge
    • Gebühren nach innerkirchlichem Gebührenrecht (so genannte hoheitswirtschaftliche Einnahmen)
    • Beiträge als Geldleistungen zur teilweisen oder vollen Deckung von Aufwendungen für die Inanspruchnahme kirchlicher Einrichtungen (z. B. Kindergärten)
    • privatwirtschaftliche Einnahmen (z. B. Vermögenserträge aus Grundbesitz, Zinsen etc.)
    • Staatsleistungen und so genannte negative Staatsleistungen (bestimmte gesetzliche Steuer- und Gebührenbefreiungen)
  2. Steuerliche Finanzierungsquellen
    • Kirchensteuer als Zuschlag zur Einkommensteuer (Lohnsteuer und veranlagte Einkommensteuer)
    • als Kirchensteuer vom Einkommen
    • als Kirchensteuer vom Grundbesitz
    • als Kirchensteuer vom Vermögen
    • als (Orts-) Kirchgeld
    • als besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe

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Publikationsdatum dieser Seite: 19.01.2024 09:20