Fördermittel

Die Kirchen und ihre Gemeinden gestalten das gesellschaftliche Leben in der Bundesrepublik Deutschland mit. Sie erbringen Leistungen für die Gesellschaft und erhalten von dieser Leistungen. Wenn der Staat oder die Kommunen – besonders auch im Rahmen des Subsidiaritätsprinzips– Personen oder Gruppen fördern (z. B. in der Denkmalpflege oder der Sozialarbeit), können – wie andere Institutionen – auch die Kirchen eine solche Förderung erhalten. Im Bereich der so genannten verfassten Kirche betrug dieses Fördervolumen im Jahr 2000 etwa zwei Milliarden Euro (namentlich für Kindergärten, Sozialstationen oder die Bauunterhaltung der denkmalgeschützten Kirchengebäude). Im Bereich der diakonischen Einrichtungen sind diese Mittel als Leistungsentgelte oftmals unverzichtbare Basis ihres Handelns.


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Publikationsdatum dieser Seite: 19.01.2024 09:21