Zinsverbot

"Wenn dein Bruder neben dir verarmt und nicht mehr bestehen kann, so sollst du dich seiner annehmen wie eines Fremdlings oder Beisassen, dass er neben dir leben könne; und du sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Aufschlag, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, dass dein Bruder neben dir leben könne. Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen..."

So lautet das biblische Zinsverbot (3. Mose 25,35-37), das auch über die Jahrhunderte im christlichen Abendland Geltung fand.

Mit dem Beginn der Neuzeit jedoch änderte sich dies. Der steigende Kapitalbedarf einer schnell wachsenden Wirtschaft war ohne den gewerblichen Geldverleih nicht mehr möglich. Die moderne Wirtschaft kommt ohne die zinsnehmende Geldwirtschaft nicht aus. Das Zinsverbot sollte dem Schutz der Armen dienen – einen solchen Schutz braucht es auch heute noch. Der Zinsmechanismus ist es allerdings, der einerseits die Konzentration immer höherer Guthaben und andererseits einen immer größer werdenden Schuldenberg bewirkt. Deshalb engagieren sich die Kirchen für einen Schuldenerlass der ärmsten Länder. Da die Kirchen selbst Geld verzinslich anlegen, stellt sich die Frage nach der Geltung des Zinsverbotes auch in dieser Hinsicht: Eingebunden in das geltende Wirtschaftssystem können sie sich dem heutigen Finanzsystem kaum entziehen. Als Teil der Gesellschaft sind sie auch Teil des Systems. Eine Lösung wird nicht in einem Systemausstieg, sondern in einem verantwortlichen Umgang mit Geld gesehen.


EKD Logo
Evangelische Kirche in Deutschland
Copyright ©2024 Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) | Datenschutz | Impressum
Publikationsdatum dieser Seite: 29.04.2024 08:58