Sonderausgabenabzugswirkung Kirchensteuer / Spende
Keine Ungleichbehandlung zwischen dem Sonderausgabenabzug der Kirchensteuer (§ 10 Abs. 1 Ziff. 4 EStG) und einer Spende (§ 10b EStG)
Der Abzug einer Spende als Sonderausgabe ist zwar begrenzt. Diese Begrenzung beträgt 20% des Gesamtbetrages der Einkünfte. Sofern eine Spende diese Grenze überschreitet, kann der übersteigende Betrag im nächsten Jahr als Sonderausgabe geltend gemacht werden. Der Kirchensteuerabzug als Sonderausgabe kennt solche Begrenzung de iure nicht. Rein rechnerisch erreicht die Kirchensteuer die höchstmögliche Spendenabzugsmöglichkeit auch nicht annähernd."