Ressourcenverbrauchskonzept
Was soll damit erreicht werden?
Das kirchliche Vermögen dient der Finanzierung der Aufgaben zur Erfüllung des kirchlichen Auftrags. Damit es diese Funktion nachhaltig erfüllen kann, ist es grundsätzlich zu erhalten. Dazu muss der mit seiner Nutzung verbundene Verbrauch an Ressourcen (Finanzielle Mittel, Sachanlagen, Arbeitskapazität der kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) fortlaufend erwirtschaftet werden.
Bei der lange Jahre im öffentlichen Rechnungswesen vorherrschenden klassischen Kameralistik handelt es sich um eine reine Einnahmen-/Ausgabenrechnung, die weder die Schulden, noch das Vermögen und deren Veränderung vollständig erkennen lässt. Dies wirkte sich besonders bei den Pensions- und Bauunterhaltungsverpflichtungen aus, die oft erst viele Jahre nach ihrer Entstehung zu haushaltswirksamen Zahlungsverpflichtungen führten. Um diese erfüllen zu können, ist es von Vorteil, wenn dafür periodengerecht die erforderlichen finanziellen Mittel erwirtschaftet und in angemessener Höhe reserviert werden. Zu diesem Zweck wurde das Ressourcenverbrauchskonzept in das neue kirchliche Finanzwesen integriert.
Umsetzung im kirchlichen Finanzwesen
Ausgangspunkt der Realisierung des Ressourcenverbrauchskonzeptes ist die vollständige Erfassung und Bewertung des kirchlichen Vermögens und der Schulden. Zu diesem Zweck wurde oder wird die kirchliche Doppik eingeführt oder die klassische Kameralistik um die notwendigen Komponenten erweitert. Auf dieser Grundlage berücksichtigen Kirchen Absetzungen für Abnutzung (Abschreibungen) zur Finanzierung des Sanierungsbedarfes der Gebäude und den Aufbau von Rückstellungen zur Finanzierung ihrer Versorgungsverpflichtungen. Entsprechende Regelungen wurden in den vom Rat der EKD beschlossenen Ordnungen für das kirchliche Finanzwesen auf der Basis der kirchlichen Doppik und auf der Basis der erweiterten Kameralistik (herunterzuladen unter "Download" oder in der Rechtssammlung der EKD) festgeschrieben.