Haushaltssystematik

Entwicklung der EKD-Haushaltssystematik

Seit 1970 gilt eine einheitliche Haushaltssystematik für kirchliche Körperschaften im Bereich der EKD. Mit den Aktualisierungen der Ordnungen für das kirchliche Finanzwesen seit 2006 wurden Veränderungen im Bereich des kirchlichen Finanzwesens wie beispielsweise Budgetierung, Ressourcenverbrauchskonzept und Vermögensbewertung und Bilanzierung aufgenommen. Für die Buchhaltung sind in der evangelischen Kirche zwei Varianten möglich: die kirchliche Doppik oder die erweiterte Kameralistik.

Um die Weiterentwicklung des kameralen und des doppischen Rechnungswesens abzustimmen, haben regelmäßig Facharbeitsgruppen mit Mitgliedern aus allen Gliedkirchen der EKD getagt, bei Bedarf wurden die Ordnungen für das kirchliche Finanzwesen sowie die Haushaltssystematik überarbeitet. Durch die Mitglieder der Fachgruppen wurden die für die kirchliche Praxis notwendigen Veränderungen eingebracht, sie sind in der Haushaltssystematik enthalten.

Aufbau und Zweck

Die Unterteilung der kirchlichen Haushalte erfolgt auf mehreren Ebenen: eine Untergliederung in Teilhaushalte und eine Unterscheidung nach Einnahme- und Ausgabenarten bzw. nach Ertrags- und Aufwandsarten. Die Teilhaushalte folgen entweder dem einheitlich in der EKD-Haushaltssystematik vorgegebenen Gliederungsplan oder bilden (im Haushaltsbuch) von der Gliedkirche vorgegebene Aufgabenbereiche oder Organisationseinheiten ab. Sofern nicht der Gliederungsplan verwendet wird, ist eine Überleitung sicherzustellen.  

Aufgrund der beiden in den Gliedkirchen genutzten unterschiedlichen Rechnungsstile enthält die EKD-Haushaltssystematik zur Abbildung der Einnahme- und Ausgabearten einen kameralen Gruppierungsplan und zur Abbildung der Ertrags- udn Aufwandsarten einen doppischen Kontenrahmen.

Desweiteren sind in der EKD-Haushaltssystematik das Bilanzschema und Schemata für Ergebnishaushalt und -rechnung und für Investitions- und Finanzierungshaushalt und -rechnung enthalten.

Die vorgegebenen Pläne, Rahmen und Berichtsschemata sorgen dafür, dass die kirchlichen Körperschaften die Vorgaben der gliedkirchlichen sowie der alle 5 Jahre verpflichtend zu erstellenden EKD-weiten Finanzstatistik zur Information der Öffentlichkeit und der Kirchenmitglieder sowie die kircheninternen Abfragen für den Erweiterten Solidarpakt der Gliedkirchen der EKD einhalten können.

Der Gliederungsplan

Der Gliederungsplan bildet grundsätzlich die Aufgabenbereiche der kirchlichen Körperschaften ab. Er gilt für beide Rechnungsstile gleichermaßen und gliedert den kirchlichen Haushalt in Teilhaushalte. Zur Differenzierung der Aufgabenbereiche ist der Gliederungsplan mehrfach untergliedert: in Einzelpläne, Abschnitte und Unterabschnitte. In der erweitert kameralen Buchhaltung enthält jede Haushaltsstelle im vorderen Teil der Ziffernfolge die entsprechende Gliederungsziffer, in der doppischen Buchhaltung werden die Geschäftsvorfälle mit Hilfe einer Kostenstellen- oder Kostenträgerrechnung einer Gliederung zugeordnet oder über andere Abrechnungsobjekte zu den Gliederungen übergeleitet. Der Gliederungsplan folgt aufgrund der unterschiedlichen Bedarfe der Haushaltsabbildung in den Gliedkirchen der EKD nicht durchgängig der Aufgabengliederung, sondern bildet auch übergreifende Zusammenhänge ab wie z.B. Allgemeine Finanzwirtschaft.

Die Einzelpläne gliedern den Haushalt in der obersten Ebene wie folgt:

  1. Allgemeine kirchliche Dienste
  2. Besondere kirchliche Dienste
  3. Kirchliche Sozialarbeit
  4. Bewahrung der Schöpfung, Ökumene, Weltmission
  5. Öffentlichkeitsarbeit
  6. Bildungswesen und Wissenschaft
  7. Personalwirtschaft in anderen kirchlichen Körperschaften (nur auf landeskirchlicher Ebene)
  8. Leitung und Verwaltung, Rechtsetzung, Personalwirtschaft (intern) 
  9. Liegenschaften und sonstige Vermögensarten
  10. Allgemeine Finanzwirtschaft

Der Gruppierungsplan bzw. Kontenrahmen

Der Gruppierungsplan unterteilt in der kameralen Buchhaltung die Haushaltsstellen nach Einnahme- und Ausgabearten in Hauptgruppen, Gruppen und Untergruppen. Dabei stellen die Hauptgruppen 0 bis 3 die Einnahmen und die Hauptgruppen 4 bis 9 die Ausgaben dar. In der Haushaltsstelle sind die Gruppierungsziffern von den Gliederungsziffern durch Punkt getrennt, dazwischen stehen noch - ebenfalls jeweils durch Punkt getrennt - Objektziffern zur Unterscheidung z.B. von bestimmten Einrichtungen, die diese Aufgaben wahrnehmen.

In der doppischen Buchhaltung tritt an die Stelle des Gruppierungsplans ein einheitlicher Kontenrahmen, der die Bestandskonten mit Aktiva und Passiva (Kontenklassen 0 bis 3), die Erfolgskonten mit Erträgen und Aufwendungen (Kontenklassen 4 bis 7) sowie die Eröffnungs- und Abschlusskonten (Kontenklasse 8) unterscheidet. Die Kontenklasse 9 ist den Konten der Kosten- und Leistungsrechnung vorbehalten.

  • Haushaltssystematik ab Dezember 2021

    Upload am: 05.05.2022

    Leider kann die Historie der letzten Änderungen derzeit nicht in der Haushaltssystematik direkt ausgewiesen werden. Daher hier die wichtigsten Änderungen:

    Nach einem Abgleich der doppischen Konten und der kameralen Gruppierungen mit den Abfragen der EKD-Finanzstatistik werden viele Untergliederungen der Konten bzw. Gruppierungen nicht mehr verpflichtend vorgeschrieben. Beihilfezahlungen auch für Versorgungsempfänger*innen müssen getrennt von den Versorgungszahlungen erfasst werden, sofern dies bisher nicht erfolgte.

    Im April 2021 wurde im doppischen Kontenplan das Konto 608 umbenannt, nun soll es auch für Zuführungen zu sonstigen Personalrückstellungen verwendet werden, nicht mehr nur für Altersteilzeitrückstellungen.

    Für die Haushaltssystematik 2020 wurden wichtige Änderungen von den Fachgruppen im kameralen Gruppierungsplan bei den Einnahme-Gruppierungen 04-07 und 12-19 aufgrund der Anpassung an die kommenden Umsatzsteuerverpflichtungen vorgenommen. Zudem werden im kameralen Gruppierungsplan Optionen eingeführt: man kann entweder wie bisher die Gruppierungen 04 und 05 nutzen oder die neuen Gruppierungen 06 und 07, bei denen nach echten und unechten Zuschüssen unterschieden wird. Desweiteren kann die neue Gruppierung 16 „Dienstleistungen“ für Einnahmen aus Dienstleistungen nach dem von der Steuerkommission herausgegebenen Leitfaden für Umsatzsteuer genutzt werden oder wie bisher die 19 „Ersatz von Sach- und Personalausgaben“. Denn nicht alle Landeskirchen gehen den Weg der angepassten Gruppierungen mit, sondern behalten den alten Gruppierungsplan und gehen für den Umsatzsteuerausweis andere Wege.

     

    Es werden nur noch die wichtigen Gruppierungen verpflichtend vorgesehen (unterstrichen dargestellt). Im doppischen Kontenrahmen ist die Verpflichtung ebenfalls nur für die wichtigen Konten(gruppen) vorgesehen, daher ist hier keine weitere Anpassung an die Umsatzsteuerverpflichtungen nötig.

     

    Bei den doppischen Sachkonten wurde die Gesetzliche Unfallversicherung den Personalaufwendungen zugeordnet, jetzt Kontennummer 604, bisher 743. Unter Konto 605 können nun Erstattungen von der Agentur für Arbeit von den Personalaufwendungen abgesetzt, d.h. im Haben gebucht werden, darunter 6051 Erstattung von Kurzarbeitergeld, sofern es nicht als durchlaufender Posten ausgezahlt wird. Für entsprechende Forderungen gegen die Agentur für Arbeit wurde Sachkonto 157 eingerichtet.

     

    Klargestellt wurde, dass Wertberichtigungen von Finanzanlagen nicht unter 728 Wertkorrekturen und Kassenfehlbeträge zu buchen sind, sondern unter 77 Aufwendungen aus Beteiligungen und anderen Finanzanlagen, damit das Finanzergebnis in der Ergebnisrechnung richtig ausgewiesen wird.

     

    Die hier veröffentlichte EKD-Haushaltssystematik ist die Basis für die EKD-Finanzstatistik, die gemäß dem Beschluss der Kirchenkonferenz verpflichtend über alle Gliedkirchen und alle zugehörigen Kirchengemeinden und -kreise alle 5 Jahre erstellt werden muss. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an den oder die für das Haushalts- und Rechnungswesen Zuständige*n in Ihrer Landeskirche.

  • Änderung der Gliederungssystematik ab 2013

    Upload am: 26.09.2012

    Übersicht und Erläuterungen der Änderungen in der Gliederungssystematik, die der Rat der EKD am 1. September 2012 mit Wirkung zum 1.01.2013 beschlossen hat.

  • Synopse der Änderungen der Gliederungssystematik ab 2014

    Upload am: 16.06.2015

    Gegenüberstellung des ab 2014 gültigen Gliederungsplanes mit rot markierten Änderungen gegenüber dem bisherigen Gliederungsplan sowie kurze Erläuterung der einzelnen Änderungen.


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Publikationsdatum dieser Seite: 19.01.2024 09:17