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Die Grundkonzepte und die Ordnungen für die erweiterte Kameralistik und die kirchliche Doppik finden Sie jeweils unter den entsprechenden Seiten links im Menü oder wenn Sie hier ganz nach unten scrollen.

Hier finden Sie Unterlagen unter folgenden Themen als Download:

  • Allgemeine Hinweise zum kirchlichen Finanzwesen
  • Bilanzierung und Bewertung 
  • Weiterführende Themen
  • Erweiterte Kameralistik
  • Kirchliche Doppik

Allgemeine Hinweise zum Neuen Finanzwesen

  • Zielorientierte Vorgehensweise bei Großprojekten am Beispiel der Einführung des neuen kirchlichen Finanzwesens - Handreichung für Führungskräfte | von der Arbeitsgruppe IT-Finanzwesen

    Upload am: 03.12.2008

  • Leitfaden Kirchliches Projektmanagement am Beispiel des Umstiegs auf eine neue Finanzsoftware | von der Arbeitsgruppe IT-Finanzwesen der EKD

    Upload am: 03.12.2008

  • Leitfaden zur Zielorientierung und zum Berichtswesen für die Outputsteuerung | von der AG Outputsteuerung und Zielorientierung

    Upload am: 19.07.2017

    Der vorliegende Leitfaden dient dazu, die notwendige Diskussion über geeignete Wege der Zielorientierung und Outputsteuerung in der Evangelischen Kirche in Deutschland zu fördern. Er bezieht sich dazu besonders auf die Abläufe und das Berichtswesen in der Kirche als notwendige Informationsquelle für die Leitenden. Der Leitfaden vermittelt Basiswissen und ein gemeinsames Begriffsverständnis, gibt aber auch durch die eingebundenen Beispiele Hinweise für eine Umsetzung vor Ort. Seine Intention ist es nicht, Instrumente einfach kirchlich zu übernehmen, sondern kritisch und erfahrungsoffen auf ihre Zweckdienlichkeit zu prüfen.
  • Folien zur Zielorientierung und zum Berichtswesen für die Outputsteuerung | von AG Outputsteuerung und Zielorientierung

    Upload am: 12.07.2012

    Vortragsfolien für kirchliche Diskussionsrunden zur Zielorientierung und zum Berichtswesen für die Outputsteuerung. Eine anderweitige Nutzung bedarf der schriftlichen Zustimmung der EKD.

  • Haushaltssystematik ab Dezember 2021

    Upload am: 05.05.2022

    Leider kann die Historie der letzten Änderungen derzeit nicht in der Haushaltssystematik direkt ausgewiesen werden. Daher hier die wichtigsten Änderungen:

    Nach einem Abgleich der doppischen Konten und der kameralen Gruppierungen mit den Abfragen der EKD-Finanzstatistik werden viele Untergliederungen der Konten bzw. Gruppierungen nicht mehr verpflichtend vorgeschrieben. Beihilfezahlungen auch für Versorgungsempfänger*innen müssen getrennt von den Versorgungszahlungen erfasst werden, sofern dies bisher nicht erfolgte.

    Im April 2021 wurde im doppischen Kontenplan das Konto 608 umbenannt, nun soll es auch für Zuführungen zu sonstigen Personalrückstellungen verwendet werden, nicht mehr nur für Altersteilzeitrückstellungen.

    Für die Haushaltssystematik 2020 wurden wichtige Änderungen von den Fachgruppen im kameralen Gruppierungsplan bei den Einnahme-Gruppierungen 04-07 und 12-19 aufgrund der Anpassung an die kommenden Umsatzsteuerverpflichtungen vorgenommen. Zudem werden im kameralen Gruppierungsplan Optionen eingeführt: man kann entweder wie bisher die Gruppierungen 04 und 05 nutzen oder die neuen Gruppierungen 06 und 07, bei denen nach echten und unechten Zuschüssen unterschieden wird. Desweiteren kann die neue Gruppierung 16 „Dienstleistungen“ für Einnahmen aus Dienstleistungen nach dem von der Steuerkommission herausgegebenen Leitfaden für Umsatzsteuer genutzt werden oder wie bisher die 19 „Ersatz von Sach- und Personalausgaben“. Denn nicht alle Landeskirchen gehen den Weg der angepassten Gruppierungen mit, sondern behalten den alten Gruppierungsplan und gehen für den Umsatzsteuerausweis andere Wege.

     

    Es werden nur noch die wichtigen Gruppierungen verpflichtend vorgesehen (unterstrichen dargestellt). Im doppischen Kontenrahmen ist die Verpflichtung ebenfalls nur für die wichtigen Konten(gruppen) vorgesehen, daher ist hier keine weitere Anpassung an die Umsatzsteuerverpflichtungen nötig.

     

    Bei den doppischen Sachkonten wurde die Gesetzliche Unfallversicherung den Personalaufwendungen zugeordnet, jetzt Kontennummer 604, bisher 743. Unter Konto 605 können nun Erstattungen von der Agentur für Arbeit von den Personalaufwendungen abgesetzt, d.h. im Haben gebucht werden, darunter 6051 Erstattung von Kurzarbeitergeld, sofern es nicht als durchlaufender Posten ausgezahlt wird. Für entsprechende Forderungen gegen die Agentur für Arbeit wurde Sachkonto 157 eingerichtet.

     

    Klargestellt wurde, dass Wertberichtigungen von Finanzanlagen nicht unter 728 Wertkorrekturen und Kassenfehlbeträge zu buchen sind, sondern unter 77 Aufwendungen aus Beteiligungen und anderen Finanzanlagen, damit das Finanzergebnis in der Ergebnisrechnung richtig ausgewiesen wird.

     

    Die hier veröffentlichte EKD-Haushaltssystematik ist die Basis für die EKD-Finanzstatistik, die gemäß dem Beschluss der Kirchenkonferenz verpflichtend über alle Gliedkirchen und alle zugehörigen Kirchengemeinden und -kreise alle 5 Jahre erstellt werden muss. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an den oder die für das Haushalts- und Rechnungswesen Zuständige*n in Ihrer Landeskirche.

Bilanzierung und Bewertung

  • Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinie

    Upload am: 02.07.2021

    Die Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinien wurden von der gesamtkirchlichen Koordinierungsgruppe kirchliches Finanzwesen im November 2019 überarbeitet. Außer sprachlichen Korrekuren wurde inhaltlich neu aufgenommen, dass Sonstige Rückstellungen nicht abgezinst werden müssen.

  • Gliederung der Bilanz

    Upload am: 05.12.2019

    Diese Gliederung ist Anlage der Ordnungen für das kirchliche Finanzwesen auf der Basis der kirchlichen Doppik und auf der Basis der erweiterten Kameralistik

  • Einzelhinweise zur Bilanzierung und Bewertung

    Upload am: 28.05.2020

     Übersicht zur Bewertung und Fortschreibung von einzelnen Bilanzpositionen

  • Weitere Erläuterungen zur Bewertung von Gebäuden und Grundstücken

    Upload am: 06.12.2019

  • Ergänzende Regelungen für die Bewertung von Finanzanlagen

    Upload am: 05.12.2019

    Finanzanlagen sind ein wichtiger Bestandteil der Finanzierung der kirchlichen Arbeit. Häufig dienen sie zur Finanzdeckung der Rücklagen und der Verpflichtungen gegenüber Dritten. Hier finden Sie auch die Vereinbarungen, wie Wertschwankungen in der kirchlichen Bilanz zu behandeln sind.

  • Empfehlung für die Bildung und Bewirtschaftung von Rücklagen

    Upload am: 04.02.2021

    Nicht alle Gliedkirchen der EKD sehen Rücklagen in ihren Bilanzen vor und es ist unterschiedlich geregelt, ob diese eine Finanzdeckung aufweisen müssen. Wie Rücklagen und deren Finanzdeckung gehandhabt werden, sofern sie vorgeschrieben werden, wird in dieser Anlage erläutert.

  • Berechnungsschema für maximal nötige Substanzerhaltungsrücklage

    Upload am: 05.12.2019

    Um der kirchlichen Arbeit nicht unnötig Kapital zu entziehen, kann es sinnvoll sein, die maximal nötige Höhe der Substanzerhaltungsrücklage zu bestimmen. Dies kommt für die Erstellung der erstmaligen Eröffnungsbilanz infrage. Hierfür wird ein Berechnungsschema vorgestellt mit einem Beispiel für die Anwendung.

  • Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der Versorgungs- und Beihilferückstellungen

    Upload am: 28.10.2022

    Für die Pensionszusagen für kirchliche Bedienstete auf beamtenrechtlicher Basis (Pfarrerinnen und Pfarrer sowie Kirchenbeamtinnen und -beamte) sind entsprechende Rückstellungen zu bilden. Gleiches gilt für die Zusage der Krankenversorgung nach der Dienstzeit (i.d.R. Beihilfe). Die Anrechte auf Versorgung und Beihilfe im Versorgungsfall werden zeitanteilig im Laufe der Dienstzeit erworben und somit sind die Rückstellungen zeitanteilig aufzubauen, während sie nach der Dienstzeit in jährlichen Raten aufgelöst werden. Für die Berechnung der Rückstellungen und ihrer Entwicklungen werden versicherungsmathematische Gutachten in Auftrag gegeben. Weitere Vereinbarungen dazu werden hier erläutert. 

  • Bilanzierung und Bewertung von Sonderhaushalten und Sondervermögen

    Upload am: 28.05.2020

Weiterführende Themen

  • Berufliche Fortbildung zur EKD-Bilanzbuchhalterin / zum EKD-Bilanzbuchhalter | von der Bundesakademie für Kirche und Diakonie gGmbH

    Upload am: 28.10.2022

    Diese berufliche Fortbildung wird seit dem Herbst 2018 in geänderter Form angeboten, da sich die rechtlichen Voraussetzungen geändert haben. Wegen aktueller Termine wenden Sie sich bitte an die Bundesakademie für Kirche und Diakonie: www.ba-kd.de 

  • Empfehlungen zur Budgetierung

    Upload am: 30.09.2007

    Dieser Text ist veraltet, bitte wenden Sie sich für weiterführende Hinweise zur Budgetierung an die für das kirchliche Rechnungswesen in Ihrer Landeskirche Verantwortlichen.

  • Empfehlungen zur kirchlichen Kosten- und Leistungsrechnung

    Upload am: 30.09.2007

    Dieser Text ist veraltet, bitte wenden Sie sich für weiterführende Hinweise zur Kosten- und Leistungsrechnung an die für das kirchliche Rechnungswesen in Ihrer Landeskirche Verantwortlichen. 

Erweiterte Kameralistik

  • Ordnung für das kirchliche Finanzwesen auf der Basis der erweiterten Kameralistik 2018 mit Anlagen

    Upload am: 17.08.2021

    Die Ordnung mit den Änderungen 2018 hat der Rat der EKD beschlossen. Sie gilt in der geänderten Fassung seit dem 1. Juli 2018.

  • Schema der kirchlichen Bilanzgliederung 2018

    Upload am: 12.07.2018

  • Konzept für die kirchliche erweiterte Kameralistik | von AG erweiterte Kameralistik

    Upload am: 15.10.2018

    Das Konzept für die erweiterte Kameralistik ist hier in erneuerter Fassung eingestellt, es enthält eine Einführung in die erweiterte Kameralistik.

  • Buchungsbeispiele für die erweiterte Kameralistik ab 2021

    Upload am: 10.03.2022

    In diese Buchungsbeispiele wurden verschiedene Beispiele für die Buchung der Umsatzsteuer eingearbeitet.

  • Finanzkennzahlen in der erweiterten Kameralistik | von AG erweiterte Kameralistik

    Upload am: 05.12.2019

    Aufgrund der Änderung der Ordnung 2018 wurden diese Kennzahlen überarbeitet.

    Betriebswirtschaftliche Kennzahlen werden hier untersucht, ob sie sich für den Einsatz in kirchlichen Verwaltungen eignen. Dafür mussten sie in der Regel an die kirchlichen Bedarfe angepasst werden, an die öffentlich-rechtliche Haushaltswirtschaft und an spezielle Begriffe der erweiterten Kameralistik. Eine Liste der grundsätzlich geeigneten Kennzahlen wurde erstellt, einschließlich der vereinbarten Kennzahlen für den Erweiterten Solidarpakt der Gliedkirchen der EKD. Die einzelnen Kennzahlen haben jedoch in den unterschiedlichen kirchlichen Verwaltungsebenen möglicherweise einen unterschiedlichen Stellenwert. Die Praxis muss zeigen, welche sich als besonders aussagekräftig und vielfältig anwendbar erweisen.

Kirchliche Doppik

  • Ordnung für das kirchliche Finanzwesen auf der Basis der kirchlichen Doppik 2018 mit Anlagen

    Upload am: 12.07.2018

    Die Ordnung mit den Änderungen 2018 hat der Rat der EKD beschlossen. Sie gilt in der geänderten Fassung ab dem 1. Juli 2018.

  • Schema der kirchlichen Bilanzgliederung 2018

    Upload am: 12.07.2018

  • Doppische Berichtsschemata 2018

    Upload am: 28.10.2022

    Hier sind Inhalt und Aufbau von Ergebnishaushalt und Ergebnisrechnung, von Investitions- und Finanzierungshaushalt und Investitions- und Finanzierungsrechnung, von Kapitalflussplanung und Kapitalflussrechnung dargestellt, wie sie in der Arbeitsgruppe kirchliche Doppik der Gliedkirchen der EKD vereinbart wurden. Zudem ist das Berichtsschema "Nachweis der Finanzlage" enthalten, das als Nachweis für das Berichtswesen im Erweiterten Solidarpakt über eine ausreichende Liquiditätsvorsorge dienen kann.

  • Grundkonzept für die kirchliche Doppik

    Upload am: 13.12.2018

    Das Grundkonzept für die kirchliche Doppik ist für ein erstes Verständnis der Grundlagen erstellt worden. Auf wenigen Seiten werden die Ziele, die Besonderheiten, die Bestandteile und die Begriffe der kirchlichen Doppik vorgestellt.

  • Finanzkennzahlen in der kirchlichen Doppik | von AG kirchliche Doppik

    Upload am: 15.10.2018

    Allgemeine betriebswirtschaftliche Kennzahlen werden hier untersucht, ob sie sich für den Einsatz in kirchlichen Verwaltungen eignen. Dafür müssen sie in der Regel an die kirchlichen Bedarfe angepasst werden, an die öffentlich-rechtliche Haushaltswirtschaft und an spezielle Begriffe der kirchlichen Doppik.

    Eine Liste der grundsätzlich geeigneten Kennzahlen wird am Ende aufgezeigt, darunter die von der Kirchenkonferenz der EKD im September 2018 beschlossenen Kennzahlen für den Erweiterten Solidarpakt der Gliedkirchen der EKD. Die einzelnen Kennzahlen haben möglicherweise in den unterschiedlichen kirchlichen Verwaltungsebenen einen unterschiedlichen Stellenwert. Die Praxis muss zeigen, welche sich als besonders aussagekräftig und vielfältig anwendbar erweisen.


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Publikationsdatum dieser Seite: 19.01.2024 09:21