Grundbesitz
Die ca. 15 000 Kirchengemeinden der evangelischen Kirche verfügen insgesamt über einen Grundbesitz von ca. 325 Tausend Hektar. Es handelt sich dabei in der Regel um unbebaute Grundstücke, also um landwirtschaftlichen Grundbesitz sowie um Wald. Der Grundbesitz ist Jahrhunderte alt. Teilweise geht er auf Gaben der feudalen Landesherren (als Eigentümer allen Grundes) zur Sicherstellung der Finanzierung kirchlicher Arbeit zurück. Hinzu kamen beträchtliche Leistungen namentlich der Klöster zur Urbarmachung unwirtlicher Ländereien. Im Unterschied zum Grundbesitz der Klöster, Stifte und Domkapitel ist der ortsübliche Grundbesitz durch die Reformation und die Säkularisation von Kirchengut infolge des Reichsdeputationshauptschlusses von 1803 nicht berührt worden. Seine Zweckbestimmung blieb erhalten.
Nach Artikel 140 Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 138 Absatz 2 der Weimarer Reichsverfassung wird der kirchliche Grundbesitz auch heute verfassungsrechtlich vor staatlichen Eingriffen geschützt. Besonders bedeutsam für den kirchlichen Grundbesitz sind vielfältige Zustiftungen und Erbschaften einzelner Personen, mit dem Ziel die kirchliche Arbeit langfristig zu fördern. Der Umgang mit den Grundstücken erfordert daher einen angemessenen Respekt gegenüber den Gebern. Deshalb sind in den kirchlichen Ordnungen Veräußerungen in der Regel ausgeschlossen. Die sorgfältige Nutzung und Bewirtschaftung stellt auch heute noch einen wertvollen Beitrag zur Finanzierung der kirchlichen Arbeit dar (geschätzt 110 Millionen Euro).