Kirchliche Doppik

Warum Doppik und nicht "einfach" ein kaufmännisches Rechnungswesen?

Doppik ist ein etabliertes Kunstwort aus der Diskussion um die Reform des öffentlichen Haushalts- und Rechnungswesens, er wird für die doppelte Buchführung in den Körperschaften öffentlichen Rechts genutzt.

In diesen Körperschaften ist die unverzichtbare Haushalts- und Planungshoheit der demokratisch legitimierten Gremien zu beachten. Im Voraus werden die Verwaltungen gebunden, die von den haushaltsbeschließenden Gremien gesetzten Prioritäten anhand des Haushalts zu realisieren. Dem rein kaufmännischen Rechnungswesen fehlen diese Mittel-Lenkungs- und Kontrollfunktionen, da der Jahresabschluss mit Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung stets erst im Nachhinein erstellt wird und deshalb auch im betrieblichen Bereich nicht zur zukunftsorientierten und inhaltlichen Steuerung eingesetzt wird.

Deshalb kann das kaufmännische Rechnungswesen nicht unverändert für den Bereich des öffentlichen Haushalts- und Rechnungswesens übernommen werden, die "Doppik" ist nötig. Für die evangelische kirchliche Doppik wurden die Regelungen des HGB übernommen und wo nötig dem kirchlichen Regelungs-und Informationsbedarf angepasst. Dabei erfolgte auch eine Orientierung an kommunalen Regelungen. Um den allgemein anerkannten Standard im kirchlichen Rechnungswesen sicher zu stellen, gelten auch im kirchlichen Rechnungswesen die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung.

Die kirchliche Doppik wird bedarfsgerecht weiterentwickelt, damit den Entwicklungen der kirchlichen Verwaltungen und den Anforderungen aus der Änderung staatlicher Gesetzgebung entsprochen wird.

Rechtsgrundlagen und wichtigste Bestandteile der kirchlichen Doppik

Der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hat für die kirchliche Doppik die konzeptionellen Ergänzungen und Anpassungen an das System der kaufmännischen Buchhaltung im Rahmen der Grundordnung der EKD als für alle Gliedkirchen geltende Richtlinie beschlossen. Zur kirchlichen Doppik gehören damit ein Ergebnishaushalt und ein Investitions- und Finanzierungshaushalt als Grundlage für die Haushaltsplanung sowie eine Ergebnisrechnung (Aufbau wie eine Gewinn- und Verlustrechnung) und eine Investitions- und Finanzierungsrechnung als Abschluss des Haushalts für den Soll/Ist-Vergleich im Jahresabschluss. Hinzu kommt die nach den kirchlichen Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinen erstellte Bilanz.

Welche Ziele sollen mit der Doppik in der Kirche erreicht werden?

Mit der Einführung der Doppik verfolgen die Gliedkirchen der EKD verschiedene Ziele, u.a. den Ressourcenverbrauch der Haushaltsperiode sowie den Bestand des Vermögens und der Schulden vollständig darzustellen. Ein weiteres wichtiges Ziel ist die stärker inhaltliche Ausrichtung der Finanzen im Haushalt durch die Einführung eines Haushaltsbuches. Es erweitert die klassische Haushaltsplanung um Angaben zu den Zielen der Teilhaushalte (Handlungsfelder oder Organisationseinheiten) und enthält Indikatoren für deren Erreichungsgrad. Dem Aufbau der Teilhaushalte entsprechend können Budgets gebildet werden. Durch die Ausgestaltung der Regelungen zur Budgetierung wird wirtschaftliches Handeln unterstützt. Das gleiche Ziel verfolgt ein Teil der Gliedkirchen mit der erweiterten Kameralistik, auch damit können ein Haushaltsbuch erstellt und Budgets eingerichtet werden.

Unterschiede zur klassischen und zur erweiterten Kameralistik

Im Gegensatz zur klassischen Kameralistik hat die doppelte Buchführung zudem den Vorteil, dass sie ein integriertes Verfahren bietet, um die Buchungen von Aufwendungen und Erträgen auf Erfolgskonten und die Veränderung des Vermögens und der Schulden auf Bestandskonten durchzuführen. Sie erfasst auch den nicht zahlungswirksamen Ressourcenverbrauch einer Periode präzise und stellt das Haushaltsergebnis (Jahresergebnis oder Bilanzergebnis nach teilweiser oder vollständiger Verwendung) sowie die Ergebnisse der Bestandskonten in die Bilanz ein.

Auch in der erweiterten Kameralistik wird der Ressourcenverbrauch ermittelt und mithilfe der Haushaltsergebnisse, der Ergebnisse der Vorschüsse und Verwahrungen sowie der Teilergebnisse des Vermögensnachweises wird eine Bilanz aufgestellt. Der Zahlungsfluss steht jedoch im Haushalt und im Jahresabschluss weiter im Vordergrund. In der Buchhaltung ändern sich vor allem diejenigen Buchungen, die mit Investitionen verknüpft sind, die so genannte Verbundrechnung. Die übrigen bleiben nahezu unverändert. Auch die Darstellung des Haushalts bleibt nahezu gleich. Die in der Doppik nötigen Bestandteile Investitions- und Finanzierungshaushalt sowie -rechnung sind in der erweiterten Kameralistik nicht notwendig, da die damit verbundenen Zahlungsflüsse im regulären Haushalt oder im Vermögenshaushalt enthalten sind. Da durch die begrenzten Änderungen der Schulungsbedarf nicht so hoch ist, kann die erweiterte Kameralistik in kleineren Schritten eingeführt werden. 

Grundlageninformationen

Weitere Informationen zur kirchlichen Doppik, insbesondere die Ordnung für das kirchliche Finanzwesen auf der Basis der kirchlichen Doppik und das Grundkonzept können unter "Download" heruntergeladen werden.


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Publikationsdatum dieser Seite: 13.08.2018 14:43