Rechnungswesen

Notwendige Änderung des Finanzwesens

Das kirchliche Finanzwesen (Haushalts- und Rechnungswesen) beruhte lange Jahre auf dem System der Kameralistik, ebenso wie in den staatlichen und kommunalen Haushalten. Bei dieser klassischen Kameralistik handelt es sich um eine reine Einnahmen-/Ausgabenrechnung, die weder die vollständigen Schulden, noch das Vermögen und deren Veränderung erkennen lässt. Das war riskant, besonders aufgrund der Pensions- und Bauunterhaltungsverpflichtungen, die teilweise erst viele Jahre nach ihrer Entstehung zu haushaltswirksamen Zahlungspflichten führen. Vor allem in Jahren rückläufiger Finanzressourcen kann dies zu erheblichen Finanzierungsproblemen führen.

Ferner gibt die Kameralistik zwar Auskunft über die Finanzierung der kirchlichen Haushalte und welcher Betrag für die einzelnen Aktivitäten jeweils zur Verfügung steht. Aber sie stellt keine Informationen über die inhaltlichen Ergebnisse und die wirklichen Kosten dieser Aktivitäten zur Verfügung. Die Grundlagen bzw. Folgen von Prioritätensetzungen sind deshalb wenig transparent. Vor diesem Hintergrund hat der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) bereits im Juni 2006 die Grundlagen für eine Novellierung des kirchlichen Finanzwesens verabschiedet.

Kernelemente des neuen Rechnungswesens in den Gliedkirchen der EKD

Die wichtigsten Kernelemente des damit verbundenen Paradigmenwechsels sind:

  • Realisierung des Ressourcenverbrauchskonzeptes durch Erfassung, Bewertung und Fortschreibung des gesamten Vermögens und der Schulden in der Bilanz sowie die Pflicht zur periodengerechten Erwirtschaftung des Ressourcenverbrauchs
  • Geltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und ordnungsmäßiger Jahresabschlusserstellung
  • Gleichwertigkeit des erweitert kameralen und des kirchlichen doppischen Buchungssystems mit entsprechender Wahlfreiheit der evangelischen Landeskirchen
  • Einführung einer Kosten- und Leistungsrechnung

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Publikationsdatum dieser Seite: 13.08.2018 14:43