
Haushaltssystematik
Entwicklung der EKD-Haushaltssystematik
Seit 1970 gilt eine einheitliche Haushaltssystematik für kirchliche Körperschaften im Bereich der EKD. Mit den Aktualisierungen der Ordnungen für das kirchliche Finanzwesen seit 2006 wurden Veränderungen im Bereich des kirchlichen Finanzwesens wie beispielsweise Budgetierung, Ressourcenverbrauchskonzept und Vermögensbewertung und Bilanzierung aufgenommen. Für die Buchhaltung sind in der evangelischen Kirche zwei Varianten möglich: die kirchliche Doppik oder die erweiterte Kameralistik.
Um die Weiterentwicklung des kameralen und des doppischen Rechnungswesens abzustimmen, tagen regelmäßig Facharbeitsgruppen mit Mitgliedern aus allen Gliedkirchen der EKD, bei Bedarf werden die Ordnungen für das kirchliche Finanzwesen sowie die Haushaltssystematik überarbeitet. Durch die Mitglieder der Fachgruppen werden die für die kirchliche Praxis notwendigen Veränderungen eingebracht, sie sind in der Haushaltssystematik enthalten.
Aufbau und Zweck
Die Unterteilung der kirchlichen Haushalte erfolgt auf mehreren Ebenen: eine Untergliederung in Teilhaushalte und eine Unterscheidung nach Einnahme- und Ausgabenarten bzw. nach Ertrags- und Aufwandsarten. Die Teilhaushalte folgen entweder dem einheitlich in der EKD-Haushaltssystematik vorgegebenen Gliederungsplan oder bilden (im Haushaltsbuch) von der Gliedkirche vorgegebene Aufgabenbereiche oder Organisationseinheiten ab. Sofern nicht der Gliederungsplan verwendet wird, ist eine Überleitung sicherzustellen.
Aufgrund der beiden unterschiedlichen Rechnungsstile in den Gliedkirchen enthält die EKD-Haushaltssystematik zur Abbildung der Einnahme- und Ausgabearten einen kameralen Gruppierungsplan und zur Abbildung der Ertrags- udn Aufwandsarten einen doppischen Kontenrahmen.
Desweiteren sind in der EKD-Haushaltssystematik das Bilanzschema und Schemata für Ergebnishaushalt und -rechnung und für Investitions- und Finanzierungshaushalt und -rechnung enthalten.
Die vorgegebenen Pläne, Rahmen und Berichtsschemata sorgen dafür, dass die kirchlichen Körperschaften die Vorgaben der gliedkirchlichen sowie der EKD-weiten Finanzstatistik zur Information der Öffentlichkeit und der Kirchenmitglieder sowie die kircheninternen Abfragen für den Erweiterten Solidarpakt der Gliedkirchen der EKD einhalten können.
Der Gliederungsplan
Der Gliederungsplan bildet grundsätzlich die Aufgabenbereiche der kirchlichen Körperschaften ab. Er gilt für beide Rechnungsstile gleichermaßen und gliedert den kirchlichen Haushalt in Teilhaushalte. Zur Differenzierung der Aufgabenbereiche ist der Gliederungsplan selbst untergliedert: in Einzelpläne, Abschnitte und Unterabschnitte. In der erweitert kameralen Buchhaltung enthält jede Haushaltsstelle im vorderen Teil der Ziffernfolge die entsprechende Gliederungsziffer, in der doppischen Buchhaltung werden die Geschäftsvorfälle mit Hilfe einer Kostenstellen- oder Kostenträgerrechnung einer Gliederung zugeordnet oder über andere Abrechnungsobjekte zu den Gliederungen übergeleitet.
Die Einzelpläne gliedern den Haushalt wie folgt:
- Allgemeine kirchliche Dienste
- Besondere kirchliche Dienste
- Kirchliche Sozialarbeit
- Bewahrung der Schöpfung, Ökumene, Weltmission
- Öffentlichkeitsarbeit
- Bildungswesen und Wissenschaft
- Personalwirtschaft in anderen kirchlichen Körperschaften (nur auf landeskirchlicher Ebene)
- Leitung und Verwaltung, Rechtsetzung, Personalwirtschaft (intern)
- Liegenschaften und sonstige Vermögensarten
- Allgemeine Finanzwirtschaft
Der Gruppierungsplan bzw. Kontenrahmen
Der Gruppierungsplan unterteilt in der kameralen Buchhaltung die Haushaltsstellen im hinteren Teil der Ziffernfolge nach Einnahme- und Ausgabearten in Hauptgruppen, Gruppen und Untergruppen. Dabei stellen die Hauptgruppen 0 bis 3 die Einnahmen und die Hauptgruppen 4 bis 9 die Ausgaben dar. In der Haushaltsstelle sind die Gruppierungsziffern von den Gliederungsziffern durch Punkt getrennt, dazwischen stehen noch - ebenfalls jeweils durch Punkt getrennt - Objektziffern zur Unterscheidung z.B. von bestimmten Gebäuden oder von Einrichtungen, die diese Aufgaben wahrnehmen.
In der doppischen Buchhaltung tritt an die Stelle des Gruppierungsplans ein einheitlicher Kontenrahmen, der die Bestandskonten mit Aktiva und Passiva (Kontenklassen 0 bis 3), die Erfolgskonten mit Erträgen und Aufwendungen (Kontenklassen 4 bis 7) sowie die Eröffnungs- und Abschlusskonten (Kontenklasse 8) unterscheidet. Die Kontenklasse 9 ist den Konten der Kosten- und Leistungsrechnung vorbehalten.
-
Haushaltssystematik ab 2014
Upload am: 15.01.2014
Die Haushaltssystematik wurde 2013 insbesondere im Bereich der Gliederungen an die Bedarfe für die Auskunftsfähigkeit für die Öffentlichkeit, für die Aggregationsfähigkeit und die Vergleichbarkeit der statistischen Daten für die kirchlichen Aufgaben und die zugehörigen Ressourcen angepasst. 2014 kommen im Einzelplan 8 drei neue Gliederungen hinzu: 85 Stiftungen, 86 Pfarrei- / Pfründevermögen, und 87 Finanzvermögen, Darlehen und Beteiligungen.
2018 wird es erneut einzelne Änderungen in der EKD-Haushaltssystematik geben, sie sind zzt. in Abstimmung.
Hinweis:
Wenn Sie die umfangreiche Datei ausdrucken, drucken Sie sie bitte mit Stempel aus, wenn das Bild auf der ersten Seite sichtbar bleiben soll. Bei geöffneter Datei über Datei\drucken im dann rechts oben stehenden Auswahlfeld unterhalb des Buttons "Eigenschaften", das mit "Dokument" voreingestellt ist, die Auswahl über den Pfeil rechts öffnen und dort "Dokument und Stempel" auswählen.
-
Änderung der Gliederungssystematik ab 2013
Upload am: 26.09.2012
Übersicht und Erläuterungen der Änderungen in der Gliederungssystematik, die der Rat der EKD am 1. September 2012 mit Wirkung zum 1.01.2013 beschlossen hat.
-
Synopse der Änderungen der Gliederungssystematik ab 2014
Upload am: 16.06.2015
Gegenüberstellung des ab 2014 gültigen Gliederungsplanes mit rot markierten Änderungen gegenüber dem bisherigen Gliederungsplan sowie kurze Erläuterung der einzelnen Änderungen.