Haushalt

Demokratische Entscheidung über die Mittelverwendung

Über die Verwendung der kirchlichen Mittel wird in der evangelischen Kirche demokratisch entschieden: Es ist Sache der Synoden, Kirchenvorstände, Gemeindekirchenräte oder Presbyterien über deren Einsatz zu entscheiden ("Etathoheit"). Dazu werden alljährlich Haushaltspläne von und für jede einzelne kirchliche Körperschaft erstellt. Erst der Beschluss des zuständigen Gremiums über den Haushalt (bei Landeskirchen in einem besonderen Haushaltsgesetz) legitimiert den Einsatz der finanziellen Mittel. Im Haushalt werden nach dem so genannten Bruttoprinzip grundsätzlich alle voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben bzw. Erträge und Aufwendungen getrennt voneinander erfasst. So wird sichergestellt, dass die Etathoheit wirklich greift. Bestandteil der Haushaltspläne sind auch Stellen- bzw. Stellenbesetzungspläne. Damit sind die wichtigsten zukünftigen Aufwendungen (wegen der langfristigen Bindungswirkung von Personalaufwendungen) Bestandteil der Beschlüsse.

Seit gut 30 Jahren verwenden alle kirchlichen Körperschaften eine gemeinsame Haushaltssystematik, die die kirchlichen Arbeitsbereiche abbildet und eine Zuordnung nach Einnahme- und Ausgabearten bzw. nach Ertrags- und Aufwandsarten nach einem allen Haushalten gemeinsamen Darstellungsschema ermöglicht. Durch den Haushalt wird sichergestellt, dass alle kirchlichen Mittel so verwendet werden, wie es dem Auftrag der Kirche und dem Willen der Kirchenmitglieder entspricht.


Haushaltsgesetz

Das Haushaltsgesetz und der Haushaltsplan bilden stets eine Einheit. Es gilt als Zeitgesetz jeweils nur für die Dauer des entsprechenden Haushaltsjahres. Mit dem Haushaltsgesetz wird der jeweilige Haushaltsplan festgestellt. Durch den gesetzlich festgestellten Haushaltsplan werden die kirchlichen Verwaltungen und Wirtschaftseinheiten ermächtigt, die festgestellten Ausgaben bzw. Aufwendungen zu leisten, und verpflichtet, die jeweiligen Einnahmen bzw. Erträge zu erheben.

Darüber hinaus enthält das Haushaltsgesetz besondere Regelungen zur Bewirtschaftung des Haushalts (z. B. zur Aufnahme von Deckungs- und Kassenverstärkungskrediten, zur Übernahme von Bürgschaften, zur Anwendung von Haushaltsinstrumenten und zur Verwendung bzw. Deckung des Jahresergebnisses).


Haushaltsplan

Der Haushaltsplan ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung der kirchlichen Körperschaften und Einrichtungen. Er dient im Rahmen der vorgegebenen Ziele der Feststellung und Deckung des Finanz- und Ressourcenbedarfs, der zur Erfüllung der kirchlichen Aufgaben voraussichtlich notwendig sein wird. Er wird in einem demokratischen Verfahren von dem jeweils zuständigen kirchlichen Gremium beschlossen und durch das Haushaltsgesetz bzw. durch die Haushaltssatzung festgestellt. Kirchliche Haushaltspläne sind zu veröffentlichen und/oder zur Einsicht auszulegen.

Im Zuge der Novellierung des kirchlichen Finanzwesens (= Haushalts- und Rechnungswesen) wird der Haushaltsplan durch das Haushaltsbuch abgelöst. Bei der Darstellung der kirchlichen Arbeitsbereiche sind im Haushaltsbuch jeweils auch die Ziele der kirchlichen Arbeit zu beschreiben und Angaben zur Zielerreichung zu machen sowie der dafür erforderliche Ressourceneinsatz darzustellen.

Beispiele für Haushaltsplan und Haushaltsbuch finden Sie unter Haushalt der EKD und auf den Internetseiten der Gliedkirchen der EKD.

 


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Publikationsdatum dieser Seite: 13.08.2018 14:42