Demokratische Legitimation

Kirchliche Gesetzgebung mit demokratischer Legitimation: Synoden und Kirchenvorstände

Die Synoden der Landeskirchen und der EKD sind die durch die Kirchenmitglieder demokratisch legitimierten gesetzgebenden Organe der Kirchen. Sie haben die Aufgabe, Angelegenheiten, die die Kirche bzw. EKD betreffen, zu beraten und über sie zu beschließen. Dazu gehören im wesentlichen die Kirchengesetze (so z.B. Haushalt, Arbeitsrechtsregelungen, Datenschutz, Kirchensteuer etc.), sowie Vorlagen, Anträge und Eingaben. Die Mitglieder der Synoden sind dabei an Weisungen nicht gebunden. Die personelle Zusammensetzung der Synoden spiegelt die konfessionellen und regionalen Verhältnisse wider. Die Mitglieder der Synoden werden letztendlich von den Gemeindemitgliedern gewählt. Die Synoden wird jeweils für die Dauer von sechs Jahren gebildet und von einem Präsidium geleitet.

Die Synoden bilden die Mitwirkung der Kirchenmitglieder im Entscheidungsprozeß auf der landeskirchlichen Ebene ab. Auf der ortsgemeindlichen Ebene werden Entscheidungsprozesse in den Gemeindekirchenräten oder Kirchenvorständen durchgeführt, auch diese sind demokratisch legitimiert. Sie leiten die Arbeit der Kirchgemeinde und werden von den Gemeindemitgliedern direkt gewählt. Auch auf der Kirchenkreis- bzw. Dekanatsebene gibt es Synoden. Auch hier sind die Beratungen grundsätzlich öffentlich.

Synodenarbeit durch Ausschüsse

Die Ausschüsse, die aus Mitgliedern der Synode gebildet werden, leisten einen wesentlichen Teil der Sacharbeit der Synode. Jeder Ausschuss bereitet in seinem Bereich die Beratungen für die Tagung vor. Während der Synodaltagung werden alle Tagungsordnungspunkte, auch Anträge und Eingaben an die Synode, zuerst eingebracht und es erfolgt eine erste Aussprache im Plenum. Dann werden sie an die betreffenden Ausschüsse zur Beratung überwiesen. Aus der Arbeit der Ausschüsse entstehen Beschlussvorlagen zur Beratung und endgültigen Beschlussfassung durch die Synode. Hieraus können auch öffentliche Erklärungen entstehen, deren wichtigste Form die Kundgebung ist.  Die Synoden tagen ein oder mehrmals im Jahr; die Tagungen sind öffentlich. Fast immer behandelt die Synode ein so genanntes "Schwerpunktthema", das von einem vom Präsidium hierfür eingesetzten Ausschuss vorbereitet wurde. Über jede Tagung der Synoden wird ein Berichtsband herausgegeben, der die Plenarverhandlungen im Wortlaut wiedergibt und die gefassten Beschlüsse enthält.

Finanzsteuerung und -kontrolle

Die Kirche ist ihren Gemeindemitgliedern und der Öffentlichkeit verpflichtet, mit den ihnen anvertrauten Mitteln, u.a. der Kirchensteuer, ihre Aufgaben wirtschaftlich und sparsam zu erfüllen. Die Finanzsteuerung übernimmt auf der Grundlage dieses Grundsatzes jeweils das haushaltgebende Organ. Die Finanzkontrolle übernehmen die Rechnungsprüfungsämter der Landeskirchen bzw. das Oberrechnungsamt der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD).

Sie sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen und entsprechen insoweit den staatlichen Rechnungshöfen. Die Rechnungsprüfung umfasst die Überwachung der gesamten Haushalts- und Wirtschaftsführung der jeweiligen Landeskirche bzw. EKD und ihrer Einrichtungen, Betriebe und Sondervermögen und sie sind in diesem Rahmen auch beratend tätig. Sie prüfen die bestimmungsmäßige, wirtschaftliche und sparsame Verwendung der Haushaltsmittel und bereiten die Entlastung der für den Haushalt und den Jahresabschluss Verantwortlichen durch die Synoden vor.


EKD Logo
Evangelische Kirche in Deutschland
Copyright ©2018 Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) | Datenschutz | Impressum
Publikationsdatum dieser Seite: 13.08.2018 14:43