Kameralistik

Kameralistik ist nicht gleich Haushaltswirschaft

Das kirchliche Haushaltsrecht basierte lange Jahre auf dem System der Kameralistik. Im Voraus wurden die geplanten Ein- und Ausgabenströme durch die demokratisch legitimierten Gremien einzeln festgelegt und somit die Verwaltungen gebunden, die von den haushaltsbeschließenden Gremien gesetzten Prioritäten anhand des Haushaltsplanes zu realisieren. Zugleich ermöglichte die auf Zahlungen ausgerichtete Rechnungslegung (Soll/Ist-Vergleich) eine kontinuierliche Liquiditätsplanung und eine einfache Kontrolle der laufenden Finanzvorgänge.

Gelegentlich kommt es vor, dass Kameralistik gleich gesetzt wird mit Haushaltswesen. Dies ist jedoch ein Irrtum, denn der Haushalt dient den öffentlich-rechtlichen Gremien zur Umsetzung ihres Etatrechtes. Das ist unabhängig vom Rechungsstil, auch in der Doppik bindet der Haushalt die Verwaltungen.

Risiken der klassischen Kameralistik

Die Kameralistik hatte in ihrer klassischen Ausprägung erhebliche Schwächen. Da es sich dabei um eine reine Einnahmen- / Ausgabenrechnung handelte, waren weder die vollständigen Schulden, noch das Vermögen und deren Veränderung zu erkennen. Dies ist besonders riskant bei Pensions- und Bauunterhaltungsverpflichtungen, die teilweise erst viele Jahre nach ihrer Entstehung zu haushaltswirksamen Zahlungspflichten führen. Es ist abzusehen, dass gerade dieser Umstand in Jahren rückläufiger Finanzressourcen zu erheblichen Finanzierungssproblemen führt.

Zudem gab die klassische Kameralistik zwar Auskunft über die Finanzierung der kirchlichen Haushalte und welcher Betrag für die verschiedenen Aktivitäten jeweils zur Verfügung steht. Aber sie stellte keine Informationen über die inhaltlichen Ergebnisse und die vollständigen Kosten dieser Aktivitäten zur Verfügung.

Schließlich begünstigten in der klassischen Kameralistik die inhaltlichen, zeitlichen und betragsmäßig festen Bindungen der Verwaltung bei der Bereitstellung von Ausgabeermächtigungen ein unwirtschaftliches Verhalten, bei dem im Extremfall das Ausgeben des Geldes zum Selbstzweck wurde (Stichwort: Dezemberfieber zur Vermeidung von Ansatzreduzierungen in Folgejahren aufgrund vorangegangener Minderausgaben).

Einführung des neuen kirchlichen Finanzwesens

Es war daher erforderlich, die kirchliche Arbeit vermehrt wirtschaftlich auszurichten und den Entscheidungsträgern die verantwortliche und zielorientierte Steuerung der kirchlichen Arbeit zu ermöglichen. Deswegen wurde und wird in den Gliedkirchen der EKD schrittweise das neue kirchliche Finanzwesen (Haushalts- und Rechnungswesen) eingeführt. Siehe dazu die Seiten: "Kirchliche Doppik" und "Erweiterte Kameralistik". Weitergehende Informationen finden Sie zudem unter "Download".


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Publikationsdatum dieser Seite: 13.08.2018 14:43