Erweiterte Kameralistik

Inhalte der Erweiterung

Ein wichtiges Ziel des neuen kirchlichen Finanzwesens ist die stärker inhaltliche Ausrichtung der Finanzen im Haushalt durch die Einführung eines Haushaltsbuches. Es ist nach kirchlichen Handlungsfeldern oder Organisationseinheiten gegliedert und enthält zusätzlich zu den zugehörigen Finanzzahlen weitere Angaben zu den Zielen der Handlungsfelder / Organisationseinheiten sowie Indikatoren für deren Erreichungsgrad. Durch die Bildung von Budgets und deren Regelung wird wirtschaftliches Handeln unterstützt.

Ein weiteres Hauptziel des neuen kirchlichen Finanzmanagements, den Ressourcenverbrauch einer Haushaltsperiode darzustellen, bedingt für die erweiterte Kameralistik die Sollbuchführung. Mit der Sollbuchführung können die Finanzströme ohne großen Mehraufwand gegenüber der Istbuchführung wirtschaftlich dem zutreffenden Haushaltsjahr zugeordnet werden. Zudem wird der Ressourcenverbrauch, der durch die Nutzung des kirchlichen Sachanlagevermögens entsteht, auch im Haushalt der erweiterten Kameralistik abgebildet: durch eine entsprechende Zuführung zur Substanzerhaltungsrücklage. So werden durch die jetzige Abnutzung nicht mehr künftige Haushalte und Generationen belastet, sondern es sollen als Ausgleich für die Abnutzung finanzielle Mittel für eine spätere Sanierung oder einen Neuerwerb angespart werden.

Erweitert wird die klassische Kameralistik vor allem um die vollständige Darstellung des kirchlichen Vermögens und der Schulden durch die Aufstellung einer Bilanz, die auch dem Haushalt als Anlage hinzugefügt wird. Die Bilanzgliederung und die Aufstellungsvorschriften entsprechen den Regelungen in der kirchlichen Doppik, so dass eine Vergleichbarkeit möglich wird.

Weiterhin Abbildung der Zahlungsströme, aber nicht nur

Die Abbildung der Zahlungsströme im Haushalt bleibt in der erweiterten Kameralistik erhalten, eine Trennung in Verwaltungs- und Vermögenshaushalt (konsumtiver Teil und Investitionsteil) ist nicht nötig, aber möglich. Die zahlungsrelevanten Einnahmen und Ausgaben werden in der erweiterten Kameralistik um die Abbildung von nicht zahlungsrelevanten Einnahmen und Ausgaben erweitert, damit im Haushalt auch Veränderungen von nicht zahlungsrelevanten Bilanzpositionen durch die Gremien beschlossen werden können.

Rechtsgrundlagen und weitere Informationen

Die kirchliche erweiterte Kameralistik basiert auf den Regelungen für die Haushaltsplanung und den Haushaltsvollzug sowie für Ansatz und Bewertung des Vermögens, die in der Ordnung für das kirchliche Finanzwesen auf der Basis der erweiterten Kameralistik (HHO)  festgeschrieben sind.

Weitere Hinweise zur erweiterten Kameralistik sowie die Ordnung für das kirchliche Finanzwesen auf der Basis der erweiterten Kameralistik finden Sie unter "Download".


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Publikationsdatum dieser Seite: 13.08.2018 14:43