Kirchliche Finanzen

"Niemand suche das Seine, sondern was dem andern dient." (1. Korinther 10, 24)

Die Finanzstatistik 2014 zeigt, welche finanziellen Mittel den kirchlichen Einrichtungen im Jahr 2014 zugeflossen sind und für welche Zwecke sie verwendet wurden. Sie berücksichtigt damit rund 14.000 kirchengemeindliche Haushalte zuzüglich der Haushalte von Kirchenverwaltungen und anderen selbstständigen kirchlichen Einrichtungen wie Familienbildungsstätten, Friedhöfen etc.

Diese wiederum lassen sich drei unterschiedlichen Ebenen zuordnen: Kirchengemeinde, Kirchenkreis und Landeskirche. Außerdem haben sich noch die gliedkirchlichen Zusammenschlüsse EKD, VELKD, UEK sowie die Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen an der Erhebung beteiligt.

Für alle Einrichtungen wurden die Jahresabschlüsse von 2014 ausgewertet. Dabei wurden Aufwände und Erträge, welche sich kirchliche Einrichtungen gegenseitig zahlen, herausgerechnet und dann in dem vorliegenden Ergebnis zusammengefasst.

Ein großer Teil der Einrichtungen der evangelischen Kirche hat sich entschieden, sein Haushalts- und Rechnungswesen von dem System der öffentlichen Verwaltung (Kameralistik) auf ein eher ergebnisorien­tiertes Verfahren (kirchliche Doppik oder erweiterte Kameralistik) umzustellen. Im Jahr 2014 waren viele dieser Umstellungsprojekte noch nicht abgeschlossen, so dass es an einzelnen Stellen, an denen sich die Buch­führungsstile unterscheiden, zu kleinen Unschärfen gekommen ist.

Bei der Darstellung des Ergebnisses der Finanzstatistik 2014 werden zur Vereinfachung die doppischen Begriffe verwendet. Dieses bedeutet, dass mit „Erträgen“ auch die kameralen „Einnahmen“ und die zugehörigen „Ein­zahlungen“ gemeint sind. Entsprechend beinhalten „Aufwände“ die kameralen „Ausgaben“ und die zugehö­rigen „Auszahlungen“.

Erträge / Aufwände

Der Dienst der Kirche ist Dienst am Menschen, der einen großen Einsatz an haupt- und ehrenamtlicher Arbeits­kraft erfordert. So entfallen von den insgesamt knapp 12,3 Mrd. Euro etwa zwei Drittel der Auf­wände auf die personalkostenintensiven kirchlichen Arbeitsfelder. Auf 3,8 Mrd. Euro kommt die allgemeine Gemeindearbeit zusammen mit dem Pfarrdienst, der zielgruppenbezogenen Arbeit, der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und der Kirchenmusik. Die gemeindediakonische Arbeit, zu der auch die evangelischen Kindertagesstätten zählen, verursachen 3,3 Mrd. Euro an Kosten.

Um als einer der größten Arbeitgeber in Deutschland die Mittel so einzusetzen, dass diese das kirchliche Leben bestmöglich fördern, werden ein professionelles Management und eine effiziente Verwaltung benötigt. Zentrale Verwaltungseinheiten können Kirchengemein­den bei vielen Verwaltungstätigkeiten entlasten und unnötige Doppelarbeiten vermeiden. Die Kosten für Leitung und Verwaltung sind mit 9,1 Prozent an den Gesamtaufwänden im bundesweiten Vergleich mit an­deren großen mitgliedsorientierten Organisationen re­lativ gering.

Zu den Aufgaben der Kirche gehören auch die Pflege und Unterhaltung der zahlreichen Kirchenge­bäude. Insgesamt wendet die evangelische Kirche jährlich 1,2 Mrd. Euro für die Unterhaltung und Pflege ihrer Ge­bäude auf.

Die Arbeit der Kirche wird hauptsächlich durch ihre Mit­glieder getragen. So ist die Kirchensteuer die wichtigste Einnahmequelle – das Fundament aller Finanzierungen – und ergibt zusammen mit den Gemeindebeiträgen und dem Kirchgeld 5,3 Mrd. Euro. Die Kirchensteuer wird über das Finanzamt eingezogen und an die Kirchen wei­tergegeben. Der Staat erhält für diesen Dienst zwischen zwei und vier Prozent des Steueraufkommens. Weite­re Mittel erhält die Kirche direkt von ihren Mitgliedern durch 344 Mio. Euro Kollekten und Spenden.

Etwas mehr als ein Viertel der Erträge machen Förder­mittel und Zuschüsse der öffentlichen Hand aus. Die kirchlichen Träger erhalten diese für Leistungen, die sie für die Allgemeinheit erbringen. Der größte Anteil kommt mit 2,2 Mrd. Euro der Förderung der Arbeit evangelischer Kindertagesstätten zugute.

Entgelte für kirchliche Dienstleistungen, zu denen zum Beispiel Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen, Schulgeld oder Einnahmen im Friedhofswesen gehören, machen im Jahre 2014 insgesamt 1,0 Mrd. Euro (8,2 Pro­zent) der Erträge aus. Über Mieten, Pachten, Kapitalerträ­ge aber auch z.B. Veräußerungserlöse oder Entnahmen aus Rücklagen fließen insgesamt weitere 2,1 Mrd. Euro (17,4 Prozent) der Arbeit der Kirche zu.

Die Staatsleistungen haben 2,2 Prozent Anteil am Ge­samthaushalt. Sie sind vertraglich vereinbarte Aus­gleichszahlungen zwischen Staat und Kirche. Durch einstige Enteignungen der Kirchen durch den Staat wurden den Kirchen eigenwirtschaftliche Ertragsgrund­lagen entzogen. Der Staat hat sich in Folge zur Leistung von Ersatzzahlungen verpflichtet. Diese Verpflichtungen können vom Staat abgelöst werden.

Die grafische Darstellung der Erträge und Aufwände "Auf einen Blick - Finanzstatistik der evangelischen Kirche" sowie die Broschüre "Werte mit Wirkung - Einblicke in die Finanzstatistik der evangelischen Kirche" stehen als Download zur Verfügung.

Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie auch auf der Seite "Kirche und Geld" finden.

 


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Publikationsdatum dieser Seite: 30.04.2019 16:26