Kirchensteuer

"Niemand suche das Seine, sondern was dem andern dient." (1. Korinther 10, 24)

Die Arbeit der Kirche wird hauptsächlich durch ihre Mitglieder getragen. So ist die Kirchensteuer einschließlich der steuerverwandten Mittel wie Gemeindebeiträge und Kirchgeld mit 5,7 Mrd. Euro die wichtigste Ertragsquelle und das Fundament aller Finanzierungen.

Kirchensteuer insgesamt*
5.671,4 Mio. EUR
Kirchenlohn- und -einkommensteuer
5.436,6 Mio. EUR
Kirchensteuer auf Kapitalertragsteuer**
204,4 Mio. EUR
Sonstige Steuer (z.B. Zuschläge zur Grundsteuer) und Kirchgeld
30,4 Mio. EUR
Durchschnittliches Pro-Kopf-Aufkommen an Kirchensteuer
256,67 EUR

*   Quelle: Kirchensteuerstatistik 2017.
** Für Erträge aus im Privatvermögen gehaltenen Kapitalanlagen (z.B. Zinsen, Dividenden) gilt mit Beginn des Jahres 2009 ein neues Erhebungsverfahren und ein gesenkter Steuersatz (Abgeltungssteuer). Seit dem Jahr 2015 erhält die abzugspflichtige Stelle die Religionszugehörigkeit unter strenger Beachtung des Datenschutzes direkt aus dem ELSTAM-Verfahren der Finanzverwaltung mitgeteilt. Weitere Informationen hierzu sind auf der Seite Kirchenfinanzen in der Rubrik Kirchensteuer â€“ Arten und Berechnungen zu finden.

 

Weitere Mittel erhält die Kirche direkt von ihren Mitgliedern durch Spenden und Kollekten.

Auch wenn der Name es anders vermuten lässt: Die Kirchensteuer ist der Idee nach ein Mitgliedsbeitrag. Sie wurde 1919 in der heutigen Form eingeführt und dokumentiert die rechtliche und funktionale Stellung von Kirche und Staat; sie sichert die finanzielle Unabhängigkeit der Kirche vom Staat. Vorher wurde die Kirche als eine öffentliche Angelegenheit betrachtet und erheblich durch staatliche Gelder finanziert. Gerade weil sich das ändern sollte, gibt es die Kirchensteuer als Beitrag, den die Mitglieder aufbringen. Das Recht, Kirchensteuer nach Maßgabe der Kirchensteuergesetze der Länder zu erheben, steht allen Religionsgemeinschaften, die Körperschaften öffentlichen Rechts sind, offen.

Die Kirchensteuer beträgt in der Regel neun Prozent der Lohn- und Einkommensteuer (in Bayern und Baden- Württemberg acht Prozent). Sie wird über das Finanzamt eingezogen und an die Kirchen weitergegeben. Der Staat erhält für diesen Dienst zwischen zwei und vier Prozent des Steueraufkommens. Im Jahr 2017 waren das 180 Mio. Euro. Der Steuereinzug durch die staatlichen Finanzämter wird also von der Kirche bezahlt und ist kein Geschenk.

 

Wer zahlt wieviel Kirchensteuer?
Beispiele aus der Lohnsteuertabelle 2018 bei einem Kirchensteuerhebesatz von 9 Prozent *

Monatseinkommen (brutto)
ledig, 
StKl. I;
verheiratet,
StKl. IV
verheiratet,
StKl. III
verheiratet,
1 Kind, 
StKl. III/1
verheiratet,
2 Kinder,
StKl. III/2
2.000 EUR
16,73 EUR
0,50 EUR
-
-
3.000 EUR
38,28 EUR
16,48 EUR
4,50 EUR
-
3.500 EUR
50,33 EUR
25,81 EUR
12,91 EUR
1,54 EUR
4.000 EUR
63,13 EUR
35,57 EUR
21,29 EUR
8,29 EUR

* In den Ländern Baden-Württemberg und Bayern beträgt der Kirchensteuerhebesatz 8%.

 

Im Durchschnitt lag im Jahr 2017 die gezahlte Kirchensteuer je Kirchenmitglied bei 256,67 Euro. Es gilt durch die prozentuale Koppelung an die Lohn- und Einkommensteuer hierbei das Prinzip „Wer viel verdient, gibt mehr. Wer wenig verdient, braucht nur einen geringeren Beitrag zu leisten". So kommt es, dass nicht alle Kirchenmitglieder tatsächlich mit Kirchensteuer belastet sind; nur wer Einkommensteuer zahlt, zahlt auch Kirchensteuer. Dabei kann die gezahlte Kirchensteuer im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung außerdem noch steuermindernd als Sonderausgabe (§ 10 Absatz 1 Nr. 4 EStG) abgezogen werden. Damit reduziert sich die tatsächliche Belastung durch die Kirchensteuer.

 

Weitere Daten sind im Downloadbereich dieser Seite zu finden.

  • Kirchensteuern und Finanzen 2018

    Upload am: 20.07.2018


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Publikationsdatum dieser Seite: 30.04.2019 16:26