Synoden und Kirchenvorstände

"Und sie setzten in jeder Gemeinde Älteste ein, beteten und fasteten und befahlen sie dem Herrn ..."
(Apostelgeschichte 14, 23)

Evangelische Kirche ist „Kirche zum Mitmachen“. Hier werden alle gebraucht. Gewählte Ehrenamtliche und Theologinnen und Theologen teilen sich die Leitungs­verantwortung. Das spiegelt sich auf allen Ebenen von Kirchengemeinden über Kirchenkreise und Landeskirchen bis hin zu den gliedkirchlichen Zusammenschlüssen wider. Insgesamt engagieren sich bundesweit etwa 134.000 Gemeindeglieder ehrenamtlich sowie 25.000 Hauptamtliche in den Kirchenvorständen und Synoden.

Gemeindeleitende Gremien (unterschiedliche Wahlperioden)
Gliedkirche
Insgesamt
darunter Frauen
Anhalt

749

442

Baden

5.328

2.879

Bayern

13.565

6.254

Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz

4.831

2.546

Braunschweig

2.719

1.563

Bremen

582

270

Hannover

11.840

6.333

Hessen und Nassau

11.029

6.222

Kurhessen-Waldeck

9.115

5.318

Lippe

916

470

Mitteldeutschland

14.229

7.672

Nordkirche

10.415

5.595

Oldenburg

1.461

713

Pfalz

3.477

1.977

Reformierte Kirche

716

294

Rheinland

8.636

4.463

Sachsen

7.115

2.999

Schaumburg-Lippe

167

64

Westfalen

5.908

2.897

Württemberg

13.039

6.949

EKD insgesamt

125.837

65.920

 

Leitungsorgane der EKD sind Synode, Rat und Kirchen­konferenz. Die Synode berät und entscheidet bei ihrer in der Regel jährlichen Tagung über Kirchengesetze und den Haushalt der EKD. Sie diskutiert Berichte des Rates und der großen evangelischen Werke, debattiert Fragen kirchlichen Lebens, fasst Beschlüsse dazu und äußert sich zu öffentlichen Angelegenheiten. 100 Mitglieder der Synode werden von den Synoden der Gliedkirchen ge­wählt, weitere 20 beruft der Rat der EKD. An der Spitze der Synode, die jeweils für sechs Jahre gebildet wird, steht der oder die Präses.

Der 15-köpfige Rat leitet die EKD zwischen den Syno­daltagungen. Auch im Rat sind Theologen und Nicht- Theologen gleichrangig vertreten. 14 Mitglieder werden gemeinsam von Synode und Kirchenkonferenz gewählt; hinzu kommt der oder die Präses der Synode qua Amt. Der oder die Ratsvorsitzende vertritt die EKD rechtlich nach außen und repräsentiert sie in der Öffentlichkeit. Mit Denkschriften, Studien und anderen Veröffentlichun­gen nimmt der Rat Stellung zu Fragen des religiösen und gesellschaftlichen Lebens.

Die von den Leitungen der Gliedkirchen gebildete Kirchenkonferenz ist das föderale Organ der EKD. Kirchen mit mehr als zwei Millionen Mitgliedern haben jeweils zwei Stimmen, die anderen je eine Stimme. Die Kirchen­konferenz berät die Arbeit der EKD und gemeinsame An­liegen der Gliedkirchen, leitet Synode und Rat Vorlagen und Anregungen zu. Sie wirkt bei der Wahl des Rates mit und hat ein eigenes Initiativrecht bei der Gesetzgebung.

Synodale der 12. EKD-Synode und der Landeskirchen
Bezeichnung
12. EKD-Synode
(2015 - 2021)
Landessynoden
(unterschiedliche
Wahlperioden)
Ordinierte Männer
22
492
Frauen
19
200
Zusammen
41
692
Nicht-
ordinierte
Männer
40
759
Frauen
39
519
Zusammen
79
1.278
Insgesamt Männer
62
1.251
Frauen
58
719
Zusammen
120
1.970

 


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Publikationsdatum dieser Seite: 30.04.2019 16:26