Denkmalschutz

Denkmalschutz fällt nach der föderalen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland und dem damit verbundenen Prinzip der Kulturhoheit der Bundesländer in die Regelungskompetenz der Bundesländer. In den Denkmalschutzgesetzen der Länder sind für Denkmäler, die unmittelbar kirchlichen oder gottesdienstlichen Zwecken dienen, besondere Bestimmungen enthalten. So müssen für diese Denkmäler kirchliche Entscheidungen wegen liturgischer Zwecke oder gottesdienstlicher Belange respektiert werden. Die evangelischen Kirchen haben für die Gestaltung der Kirchen und der gottesdienstlichen Räume allgemeine Regeln entwickelt und erlassen (Kirchenbaurichtlinien). Die Entwicklung nach 1945 wurde maßgeblich durch die evangelischen Kirchenbautage beeinflusst. Die Handreichung "Der evangelische Kirchenraum" wurde in den Wolfenbütteler Empfehlungen von 1991 an die Gemeinden für die Gestaltung des evangelischen Kirchenbaus und der Gottesdiensträume als jüngste Zusammenfassung der evangelischen Grundsätze veröffentlicht. Zusätzlich haben einzelne Landeskirchen in ihren Bauvorschriften weitere Bestimmungen geschaffen, die gerade auch unter denkmalpflegerischen Gesichtspunkten die Grundsätze für Bau und Gestaltung von Kirchen und Gottesdiensträumen aufstellen. Die denkmalpflegerische Aufsicht der Kirche erstreckt sich dabei vornehmlich auf Altar und Kanzel, Taufstein, Orgel, Gestühl, Kirchenfenster und Beleuchtungskörper, also auf all das, was für Liturgie und Gottesdienst entscheidend ist. Bei der Anschaffung liturgischer Gegenstände wie Abendmahlgeräte oder Leuchter ist es meist erforderlich, sich vorab mit den auf der Ebene der Landeskirche zuständigen Stellen zu beraten. Was den Verkauf von Gegenständen betrifft, die direkt gottesdienstlichen Zwecken dienen, gibt es besondere landeskirchliche Regelungen. Einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung eines kirchlichen Denkmalschutzes hat die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) mit einer Stiftung zur Bewahrung kirchlicher Baudenkmäler vollzogen. Die Stiftung wurde 1997 gegründet. Sie hat die Aufgabe, kirchliche Baudenkmäler in Deutschland zu erhalten oder wiederherzustellen. Über die Situation der Denkmalpflege an Kirchen und kirchlichen Gebäuden informiert unter anderem regelmäßig der Jahresbericht dieser Stiftung ("KiBa").


EKD Logo
Evangelische Kirche in Deutschland
Copyright ©2024 Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) | Datenschutz | Impressum
Publikationsdatum dieser Seite: 19.01.2024 09:21