Kirchensteuer

Die wichtigste Einnahmequelle der Kirche ist die Kirchensteuer. Sie macht bis zu 80 Prozent der Gesamteinnahmen der landeskirchlichen Haushalte aus.

Kirchenlohn- und Kircheneinkommensteuer werden voneinander unterschieden. Zusammen erwirtschaften sie über 99 Prozent des gesamten Kirchensteueraufkommens. Je nach regionalen Verhältnissen liegt der Anteil der Kirchenlohnsteuer zwischen 80 Prozent und 90 Prozent.

Steuersystematisch bestehen zwischen Kirchenlohn- und Kircheneinkommensteuer keine Unterschiede. Die Lohnsteuer ist nur eine besondere Form der Steuervorauszahlung bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit. Sie wird monatlich vom Arbeitgeber einbehalten und an das Finanzamt abgeführt (Quellensteuer). Bei allen anderen Einkunftsarten werden viermal im Jahr Vorauszahlungen fällig. Der Steuerpflichtige führt diese direkt an das Finanzamt ab. Im Rahmen der Veranlagung stehen die Einkünfte gleichberechtigt nebeneinander. Die Lohnsteuer und die gezahlte Einkommensteuer werden auf die festgesetzte Einkommensteuer abgerechnet. Der Steuerpflichtige erhält eine Rückzahlung (häufig in Steuerfällen mit überwiegend Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit) oder muss Einkommensteuer nachentrichten.


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Publikationsdatum dieser Seite: 18.01.2018 11:28