
Kirchgeld
Das Kirchgeld (anderer Name: Gemeindebeitrag) ist eine Form der ergänzenden Finanzierung kirchlicher Arbeit. Es wird namentlich von den Gemeindegliedern erbeten, die keine Kirchensteuer zahlen.
Bei der Gestaltung werden zwei Formen unterschieden:
- Das obligatorische (Orts-)Kirchgeld.
In vielen Landeskirchen dient es - in nach Einkommen gestaffelten oder festen Beträgen (zwischen 3 Euro und 120 Euro im Jahr) - insbesondere der Finanzierung von Aufgaben auf gemeindlicher Ebene. Das (Orts-) Kirchgeld wird durch einen Bescheid festgesetzt. Das Gesamtaufkommen des obligatorischen Kirchgeldes lag 2005 bei ca. 31 Millionen Euro (0,9 Prozent des Gesamtkirchensteueraufkommens). - Das freiwillige Kirchgeld.
Bei ihm dominiert der Spendencharakter. Diese Art des Kirchgeldes wird von den Kirchgemeinden - vielfach in Form der Projektfinanzierung - erhoben. Grundsätzlich ist es ähnlich wie das obligatorische Kirchgeld ausgestaltet. Das Aufkommen liegt ebenfalls bei etwa 30 Millionen Euro.