Kirchgeld

Das Kirchgeld (anderer Name: Gemeindebeitrag) ist eine Form der ergänzenden Finanzierung kirchlicher Arbeit. Es wird namentlich von den Gemeindegliedern erbeten, die keine Kirchensteuer zahlen.

Bei der Gestaltung werden zwei Formen unterschieden:

  1. Das obligatorische (Orts-)Kirchgeld.
    In vielen Landeskirchen dient es - in nach Einkommen gestaffelten oder festen Beträgen (zwischen 3 Euro und 120 Euro im Jahr) - insbesondere der Finanzierung von Aufgaben auf gemeindlicher Ebene. Das (Orts-) Kirchgeld wird durch einen Bescheid festgesetzt. Das Gesamtaufkommen des obligatorischen Kirchgeldes lag 2005 bei ca. 31 Millionen Euro (0,9 Prozent des Gesamtkirchensteueraufkommens).
  2. Das freiwillige Kirchgeld.
    Bei ihm dominiert der Spendencharakter. Diese Art des Kirchgeldes wird von den Kirchgemeinden - vielfach in Form der Projektfinanzierung - erhoben. Grundsätzlich ist es ähnlich wie das obligatorische Kirchgeld ausgestaltet. Das Aufkommen liegt ebenfalls bei etwa 30 Millionen Euro.

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Publikationsdatum dieser Seite: 18.01.2018 11:28